MTG Newsletter 9/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Die Zeiten der Steuerhinterziehung als „Kavaliersdelikt“ sind definitiv vorbei. Die Verwaltungsbehörden verhängen anlässlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung weitere Sanktionen, die für die Betroffenen schmerzhafter als eine Geld- oder Bewährungsstrafe sein können. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Weitergehende Ausführungen finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • Online-Pokergewinn und Steuerpflicht
  • Klärung zu Zweifelsfragen bei PV-Anlagen
  • Airbnb und die Steuerfahndung
  • Denkmalschutzabschreibung

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Botschaften.

    Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    auch wenn sich aufgrund des Ferienstarts bereits viele in den Urlaub verabschiedet haben, möchten wir Ihnen die für die öffentliche Hand relevanten steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen nicht vorenthalten.

    Mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023 hat sich die Finanzverwaltung nun (endlich) zur dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften geäußert. Wir haben Ihnen einige zentrale Punkte zusammengefasst.

    Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Themen und Entwicklungen hinweisen:

    • EuGH präzisiert Einordnung defizitärer Leistungen – Vorsteuer in Gefahr
    • Neue umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen der jPöR
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei der öffentlichen Hand
    • Neues zu Photovoltaikanlagen – BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht
    • Planungsrechtliche Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen

    Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Urlaubszeit!

    MTG Newsletter 8/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Nachdem das Jahressteuergesetz 2022 steuerliche Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen gebracht hat, hat das BMF kürzlich eine Broschüre zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen nach neuem Recht veröffentlicht. Und erst am 17. Juli 2023 wurde das lang erwartete BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG  bekannt gegeben.

    Darüber hinaus ist in dieser Ausgabe auf folgende Aspekte hinzuweisen:

    • steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen
    • Nebenkosten und Steuerbonus
    • Wegfall Zugangserleichterung zur Kurzarbeit
    • update zu digitalen Entgeltunterlagen
    • vGA – GF-Gehalt und Altersvorsorge nebeneinander möglich
    • neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung von bebauten Grundstücken

    Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

      MTG Newsletter 7/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

       

      Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

      Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

      In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

      • Spenden
      • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
      • Eintragungspflicht GbR
      • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
      • Einführung der E-Rechnungspflicht
      • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

      Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

        MTG Newsletter 6/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
        • Scheidung und Rentenanrechte
        • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
        • 49 EURO Ticket
        • Wegzugsbesteuerung
        • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

         

        Viel Spaß beim Lesen.

        Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

        Lohnabrechnung ist mehr als bloße Kontrolle: Tiefes Fachwissen ist gefragt! In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie das, was die Bereiche Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung derzeit bewegt und beschäftigt:

        • Reform der Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
        • Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Amazon Gutscheine sind kein Sachbezug und fallen nicht unter 50 € – Freigrenze
        • Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – BMAS legt Referentenentwurf für geändertes Arbeitszeitgesetz vor
        • Wegfall und Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. Januar 2023
        • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

         

        Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

        Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

        Bleiben Sie gesund!

        Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

        nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

        Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

        • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
        • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
        • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
        • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

        Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

         

        MTG Newsletter 5/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
        Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

        • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
        • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
        • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
        • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
        • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

         

         

        Viel Spaß beim Lesen.

        Mandanteninformation Baurecht B1/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

        mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

        Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

        In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

        • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
        • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
        • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
        • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

        Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

        MTG Newsletter 4/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

        Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

         

        Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

         

        • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
        • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
        • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
        • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
        • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
        • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

         

         

         

        Viel Spaß beim Lesen.