Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
in unserem aktuellen Kommunal-Newsletter nehmen wir ein Thema nochmals unter die Lupe, über das wir Sie aufgrund der Relevanz und Dringlichkeit bereits im Dezember 2024 im Rahmen einer Kurzinfo informiert hatten: Die nun mögliche Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen beim Jahresabschluss kommunaler Unternehmen.
Wie gewohnt war seit unserem letzten Newsletter jedoch nicht nur der Gesetzgeber aktiv. Auch die Rechtsprechung hat mit diversen Urteilen zur Fortentwicklung der äußerst komplexen gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung der öffentlichen Hand beigetragen.
Neben weiteren Ausführungen zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben zum Jahresabschluss kommunaler Unternehmen erwarten Sie daher in der aktuellen Ausgabe folgende Beiträge aus unserer kommunalen Beratungspraxis:
- Wegweisende BFH-Rechtsprechung zum Querverbund und der Spartenrechnung
- Umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten infolge der BFH-Rechtsprechung zur Organschaft
- Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Bayern – Herausforderungen und Fördermöglichkeiten
- Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025
Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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