Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

in unserem aktuellen Kommunal-Newsletter nehmen wir ein Thema nochmals unter die Lupe, über das wir Sie aufgrund der Relevanz und Dringlichkeit bereits im Dezember 2024 im Rahmen einer Kurzinfo informiert hatten: Die nun mögliche Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen beim Jahresabschluss kommunaler Unternehmen.  

Wie gewohnt war seit unserem letzten Newsletter jedoch nicht nur der Gesetzgeber aktiv. Auch die Rechtsprechung hat mit diversen Urteilen zur Fortentwicklung der äußerst komplexen gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung der öffentlichen Hand beigetragen.  

Neben weiteren Ausführungen zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben zum Jahresabschluss kommunaler Unternehmen erwarten Sie daher in der aktuellen Ausgabe folgende Beiträge aus unserer kommunalen Beratungspraxis: 

  •  Wegweisende BFH-Rechtsprechung zum Querverbund und der Spartenrechnung 
  • Umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten infolge der BFH-Rechtsprechung zur Organschaft 
  • Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Bayern – Herausforderungen und Fördermöglichkeiten 
  • Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

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MTG Newsletter 2/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr bringt frischen Wind in viele steuerliche und wirtschaftliche Regelungen. Während sich Chancen eröffnen, lauern auch Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Hier sind vier relevante Themen aus unserer aktuellen Mandanteninformation:

🔹 Steuerliche Änderungen 2025 – Was Sie wissen müssen
Zum Jahresbeginn wurden viele steuerliche Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise steigt das Kindergeld auf 255 € pro Monat, der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 € angehoben und die Förderung von Photovoltaikanlagen verbessert: Die Einkommensteuerbefreiung gilt nun für Anlagen bis zu 30 kW (statt bisher 15 kW). Nutzen Sie diese Vorteile optimal!

🔹 E-Rezepte – Kassenbeleg oder Rechnung genügt als Steuer-Nachweis
Der digitale Wandel macht auch vor Steuerregelungen nicht halt. Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen möchte, kann dies ab sofort mit dem Kassenbeleg der Apotheke oder der Rechnung der Onlineapotheke tun – ein Rezept vom Arzt ist nicht mehr zwingend erforderlich.

🔹 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Werbung – Risiko für Dienstleister
Werbungskosten können für Unternehmen steuerlich zur Falle werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Werbeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen als gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtige Mietaufwendungen gelten können. Dienstleistungsunternehmen sollten ihre Verträge prüfen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

🔹 Vollzugshemmung bei Grundstücksschenkungen – Wann fällt die Steuer an?
Die Schenkungsteuer auf Immobilien wird nicht immer sofort fällig. Entscheidend ist, wann der Beschenkte tatsächlich über das Grundstück verfügen kann. Wurde eine vertragliche Vollzugshemmung vereinbart, kann die Steuerpflicht erst später eintreten – ein wichtiges Detail für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie.

Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung?
Wir sind gerne für Sie da!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

MTG Newsletter 1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025! 

Zum Jahresbeginn haben wir für Sie wieder aktuelle Informationen zusammengestellt, die Sie direkt in Ihrem Alltag unterstützen können. Besonders unsere Tipps für Unternehmer stehen diesmal im Fokus.

Entdecken Sie unsere Neujahrstipps: 

  1. Verlängerung Offenlegungsfrist: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025.
  2. Bürokratieentlastung: Kürzere Aufbewahrungsfristen, vereinfachte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  3. E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen beachten müssen – inkl. Übergangsfristen und Ausnahmen.
  4. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung eines neuen Zuordnungsmerkmals ab November 2024.

Starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

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Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Inhalte des Sondernewsletters Lohn und Gehalt Nummer 2 im Jahr 2024

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

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MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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