Sonder-Newsletter zum Wachstumschancengesetz

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen in dieser Sonderausgabe unseres Newsletters wesentliche Einblicke und Chancen vorzustellen, die sich durch das neue Wachstumschancengesetz ergeben, welches am 22. März 2024 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftswelt haben können. Insbesondere gilt dies für die verpflichtende Einführung der eRechnung.

Unser Ziel ist es, Sie kurz über die Neuerungen zu informieren und Ihnen zu zeigen, wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen können.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir die Kernpunkte des Gesetzes, die potenziellen Vorteile für Ihr Geschäft und die wichtigsten Schritte, die Sie als Unternehmer jetzt einleiten sollten. Wir sind hier, um Sie durch die neuen Regularien zu führen und sicherzustellen, dass Sie bestmöglich davon profitieren.

Freuen Sie sich auf wertvolle Informationen, die Ihr Unternehmen voranbringen!

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

Sondernewsletter Energiewirtschaft E2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserem letzten Newsletter Energiewirtschaft Mitte Februar hatten wir über die nun anstehende „Saison“ im Bereich der energiewirtschaftlichen Testierungen berichtet und auch dazu, dass bei den Testierungen und Meldepflichten im Bereich des Strompreisbremsengesetzes erhebliche Unklarheiten bzgl. der Fristen bestanden, die hier von einzelnen Akteuren einzuhalten waren. Dass diese Unklarheiten „berechtigterweise“ bestanden zeigt sich nun vor allem darin, dass sich das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veranlasst gesehen hat, seine eigene Rechtsauffassung zum eigenen Gesetz zu verkünden und „vereinzelte Unklarheiten und Widersprüche im Wortlaut des Gesetzes“ aufzulösen.

Unabhängig davon, dass sauber formulierte Gesetze diesen Prozess schon im Vornherein vermieden hätten, dürften die getroffenen Auslegungen nun zumindest für etwas zeitliche Entspannung bei den betroffenen Akteuren führen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Newsletter!

MTG Newsletter 4/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem heutigen Newsletter für den Monat April 2024 dürfen wir Sie wieder auf eine Vielzahl von Neuerungen aufmerksam machen. So hat der Gesetzgeber erst am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet und die E-Rechnung wird für inländische B2B-Umsätze sehr bald kommen.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie zudem gerne hinweisen:

  • Influencer haben Kosten für Kleidung und Accessoires selbst zu tragen
  • Gewinne aus reinen Gewinnspielen und Schafkopf
  • Finanzämter nehmen Kryptowährungen ins Visier
  • Neues zum Berliner Testament

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Sonder-Newsletter zum geplanten Wachstumschancengesetz „Jahressteuergesetz 2023“

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahresende naht und die Bundesregierung will mit einem Wachstumschancengesetz als Jahressteuergesetz 2023 die Wettbewerbsfähigkeit  des  Wirtschaftsstandortes Deutschland stärken, das Steuerrecht modernisieren und vereinfachen sowie die Steuerfairness verbessern. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 287 Seiten und wir haben versucht Ihnen mit diesem Sondernewsletter die wichtigsten Änderungen leicht und verständlich darzulegen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

    Newsletter Rechtsberatung R2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    kein Jahresverlauf ohne wesentliche Neuerungen: Verpflichtungen aus dem aktuellen Hinweisgeberschutzgesetz gelten ab dem 17. Dezember 2023! Ob Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem vorhalten muss und wie wir Sie unterstützen können, lesen Sie hier:

    Sonderinfo zum Hinweisgebergesetz

    Zum 1. Januar 2024 steht außerdem das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vor der Tür. Mit der Einführung des MoPeG ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Verfolgen Sie die Neuerungen zum MoPeG und Wissenswertes aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerstrafrecht direkt in unserem aktuellen Newsletter:

    • Gesellschaftsrecht
      – Reicht eine Sammelbezeichnung beim Unternehmenskauf?
      – Haftet ein Geschäftsführer trotz Feststellung des Jahresabschlusses?
      – Hat der Gesellschafter bei einer Sonderprüfung ein Stimmrecht?
    • Arbeitsrecht
      – Haften GmbH – Geschäftsführer für Mindestlohn?
      – Verhandeln lohnt sich? Nicht immer…
      – Wann beginnt das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft?
    • Erbrecht
      – Tückisches Erbe – ist ein vererbtes Wohnrecht für den Ehegatten steuerbefreit?
    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    • Das ist Neu – Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)

     

    Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren?

    Sprechen Sie uns gerne an.