MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Sondernewsletter zur eRechnungspflicht ab 1. Januar 2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? eRechnungen sind der Digitalisierungs-Booster für Ihr Rechnungswesen! Ab 1. Januar 2025 werden sie im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und profitieren Sie von Effizienz, Kosteneinsparungen und Fehlerminimierung. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen der Digitalisierung nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

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Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

„Wichtige Neuigkeiten im Meldewesen und gewohnte Themen mit frischer Brisanz“ beschreibt die Inhalte unseres heutigen Newsletters Lohn und Gehalt kurz und knapp. Aber lesen Sie selbst, was Sie im Bereich Payroll wissen müssen:

  • Ohne Unternehmensnummer (UNR.S) keine Betriebsnummer – Vorlaufzeiten bei Implementierung der Entgeltabrechnung einplanen!
  • Neuerungen im DEÜV-Meldeverfahren bei Elternzeit ab 1. Januar 2024: Elternzeitmeldungen
  • Nicht neu, aber bewährt: Die Erholungsbeihilfe
  • Brisant: BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

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OTH-Stiftung Frühjahrssitzung bei Infineon Technologies AG in Regensburg

Die diesjährige Frühjahrssitzung der OTH-Stiftung fand bei der Infineon Technologies AG in Regensburg statt. Die MTG Wirtschaftskanzlei wurde dabei durch Dr. Bernd Waffler im Stiftungsvorstand vertreten.

Zu Beginn der Veranstaltung führte Standortleiter Joerg Recklies durch den Standort, an dem rund 3.300 Personen beschäftigt sind. Der Rundgang bot faszinierende Einblicke in die High-Tech-Produktion von Mikrochips. Diese werden in einem ca. 60-tägigen Prozess mit über 600 einzelnen Fertigungsschritten in einer Reinraumumgebung hergestellt und finden Einsatz in verschiedensten Produkten.

Bei der anschließenden Kuratoriumssitzung, an der auch Prof. Dr. Ralph Schneider, Präsident der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, teilnahm, wurden zahlreiche Stipendien und Fördermaßnahmen besprochen und verabschiedet. Unter anderem wurden im Bereich der Sozialen Arbeit 7 Stipendien vergeben und zahlreiche Förderungen für technische Studiengänge beschlossen. Ein neues Programm zur gezielten Förderung von Studentinnen aus der Ukraine wurde ebenfalls ins Leben gerufen. Zusätzlich wurde die Unterstützung des neuen Graduiertenkollegs der OTH beschlossen. Die Fördermittel stammen aus den Kapitalerträgen des Stiftungsvermögens, das durch langjährige Partnerschaften mit regionalen Unternehmen aufgebaut wurde.

🏆 Die OTH-Stiftung feiert 2025 ihr 25-jähriges Jubiläum! Als erfolgreiche Einrichtung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in Ostbayern leistet die MTG Wirtschaftskanzlei durch ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

MTG Newsletter 6/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben spannende Neuigkeiten für Sie! Unsere aktuelle Mandanteninfo hält wertvolle Tipps und wichtige Updates bereit:

  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Entdecken Sie die neuen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen und wie Sie davon profitieren können.
  • Fortbildungskosten senken Ihre Steuerlast: Erfahren Sie, wie Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterentwicklung optimal absetzen.
  • Altkassen und Finanzamt: Lesen Sie, warum alte Kassensysteme nicht immer zu hohen Steuernachzahlungen führen müssen.
  • Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 € steuerfrei auszuzahlen.
  • Schnellere Abschreibung beim Wohnungsneubau: Erfahren Sie, wie Sie durch die neue degressive Abschreibung Ihre Investitionen schneller refinanzieren können.

Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

MTG Newsletter 5/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Ihnen wichtige Neuerungen und Hinweise aus verschiedenen Steuerbereichen vorstellen:

  • Wachstumschancengesetz: Neuigkeiten bei der Einkommensteuer und umsatzsteuerliche Änderungen, die ab jetzt gelten.
  • Auslandskonten: Legitimität der Übermittlung von Kontoständen an den deutschen Fiskus.
  • Verbraucherdarlehensverträge: Rückabwicklungen sind steuerfrei beim Nutzungsersatz.
  • Steuerliche Optimierung: Tipps für Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Hausbesitzer.

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

IHK Regensburg zu Besuch bei der MTG Wirtschaftskanzlei

Wir freuen uns über den Besuch von Dr. Martin Kammerer, dem Vorsitzenden des Gremiums Regensburg der Industrie- und Handelskammer (IHK), in unserer neuen Niederlassung Regensburg im Rahmen unserer langjährigen Partnerschaft.

Während des Treffens wurden neben den allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen des Mittelstands insbesondere Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und die bevorstehende E-Rechnung diskutiert. Wir sind stolz darauf, dass unsere aktuellen Vortragsreihen im Bereich Gesellschaftsrecht, geleitet von Alexander Rappl, große Erfolge verzeichnen und freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit durch die Erweiterung auf die Bereiche Existenzgründung, Unternehmensplanung und ESG-Berichterstattung zu intensivieren.

Dr. Bernd Waffler, Mitglied im IHK-Steuerausschuss, wies dabei besonders auf unsere eigene Projektgruppe hin, die speziell für diese Zwecke von der MTG Wirtschaftskanzlei ins Leben gerufen wurde. Es liegt uns am Herzen, die Mittelständler unserer Region bestmöglich zu unterstützen, um sie für die neuen Herausforderungen optimal zu rüsten, betonte Dr. Kammerer.

Wir danken der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim für ihren Besuch und freuen uns auf eine weiterhin positive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Wirtschaftslandschaft! 😊