MTG Newsletter 5/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in unserer neuen Mandanteninfo erwarten Sie wegweisende Urteile, neue steuerliche Chancen und gesetzliche Änderungen.
Lesen Sie jetzt, was Sie wissen müssen:

  • Soli bleibt – laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß
  • Steuerstundungsmodelle: Verluste nur eingeschränkt verrechenbar
  • Reformen für Ehrenamt & Gemeinnützigkeit geplant
  • Nachhaltigkeitsbericht: EU verschiebt Pflichten auf 2027/2028
  • Neue Kleinunternehmerregelung bringt Erleichterung
  • BFH: Tantieme an Minderheitsgesellschafter kann zulässig sein
  • Wissenschaftspreise: Nicht immer steuerpflichtig
  • Midijobs – volle Leistungen, geringe Abgaben
  • Sonderwünsche beim Neubau können teuer werden

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

MTG Newsletter 4/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

der Frühling bringt nicht nur Sonne, sondern auch neue steuerliche Entwicklungen.
Damit Sie bestens informiert bleiben, fassen wir die Highlights der aktuellen Mandanteninfo für Sie zusammen:

  • Frist im Blick: Steuererklärungen für 2023 sind bis 2. Juni 2025 fällig – bitte bis 15. April Unterlagen einreichen!
  • Solidaritätszuschlag bleibt bestehen: Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
  • Unterhaltszahlungen: Barzahlungen sind ab 2025 steuerlich nicht mehr absetzbar – nur Überweisungen zählen!
  • Krankenkassenbonus: Über 150 €? Bescheinigung erforderlich, um Kürzung bei Sonderausgaben zu vermeiden.
  • Erstattungszinsen: Finanzbehörden weisen Einsprüche zurück – Zinsen bleiben steuerpflichtig.
  • Außenprüfung: Rechte, Pflichten und Tipps für Unternehmen – wir begleiten Sie gerne.
  • GmbH-Bewertung: Kein pauschaler Holdingabschlag bei Schenkung – BFH stellt klar.
  • Mitarbeiterbenefits: Edelmetalle gelten als Sachbezug – steuerlich vorteilhaft.
  • Immobilienerwerb: Falscher Steuerausweis des Voreigentümers? Käufer haftet nicht!
  • Rücklagen bei Eigentumswohnungen: Werbungskosten erst bei Mittelverwendung abziehbar.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

in unserem aktuellen Kommunal-Newsletter nehmen wir ein Thema nochmals unter die Lupe, über das wir Sie aufgrund der Relevanz und Dringlichkeit bereits im Dezember 2024 im Rahmen einer Kurzinfo informiert hatten: Die nun mögliche Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen beim Jahresabschluss kommunaler Unternehmen.  

Wie gewohnt war seit unserem letzten Newsletter jedoch nicht nur der Gesetzgeber aktiv. Auch die Rechtsprechung hat mit diversen Urteilen zur Fortentwicklung der äußerst komplexen gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung der öffentlichen Hand beigetragen.  

Neben weiteren Ausführungen zur Änderung landesrechtlicher Vorgaben zum Jahresabschluss kommunaler Unternehmen erwarten Sie daher in der aktuellen Ausgabe folgende Beiträge aus unserer kommunalen Beratungspraxis: 

  •  Wegweisende BFH-Rechtsprechung zum Querverbund und der Spartenrechnung 
  • Umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten infolge der BFH-Rechtsprechung zur Organschaft 
  • Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Bayern – Herausforderungen und Fördermöglichkeiten 
  • Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

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MTG Newsletter 2/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr bringt frischen Wind in viele steuerliche und wirtschaftliche Regelungen. Während sich Chancen eröffnen, lauern auch Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Hier sind vier relevante Themen aus unserer aktuellen Mandanteninformation:

🔹 Steuerliche Änderungen 2025 – Was Sie wissen müssen
Zum Jahresbeginn wurden viele steuerliche Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise steigt das Kindergeld auf 255 € pro Monat, der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 € angehoben und die Förderung von Photovoltaikanlagen verbessert: Die Einkommensteuerbefreiung gilt nun für Anlagen bis zu 30 kW (statt bisher 15 kW). Nutzen Sie diese Vorteile optimal!

🔹 E-Rezepte – Kassenbeleg oder Rechnung genügt als Steuer-Nachweis
Der digitale Wandel macht auch vor Steuerregelungen nicht halt. Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen möchte, kann dies ab sofort mit dem Kassenbeleg der Apotheke oder der Rechnung der Onlineapotheke tun – ein Rezept vom Arzt ist nicht mehr zwingend erforderlich.

🔹 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Werbung – Risiko für Dienstleister
Werbungskosten können für Unternehmen steuerlich zur Falle werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Werbeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen als gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtige Mietaufwendungen gelten können. Dienstleistungsunternehmen sollten ihre Verträge prüfen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

🔹 Vollzugshemmung bei Grundstücksschenkungen – Wann fällt die Steuer an?
Die Schenkungsteuer auf Immobilien wird nicht immer sofort fällig. Entscheidend ist, wann der Beschenkte tatsächlich über das Grundstück verfügen kann. Wurde eine vertragliche Vollzugshemmung vereinbart, kann die Steuerpflicht erst später eintreten – ein wichtiges Detail für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie.

Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung?
Wir sind gerne für Sie da!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

Veranstaltung: Nachhaltigkeit – Was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet und worauf Sie achten sollten

Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsere geplante Veranstaltung „Nachhaltigkeit – Was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet“ am Donnerstag, den 20. Februar 2025, in Schwandorf leider nicht stattfinden kann.

Grund für die Absage sind organisatorische Umstände seitens unseres Veranstaltungspartners, der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf, die eine Durchführung in der vorgesehenen Form leider nicht ermöglichen. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir uns darauf gefreut haben, gemeinsam mit Ihnen wichtige Einblicke in die ESG-Richtlinien und deren Auswirkungen auf KMU zu teilen.

MTG & Volksbank_20022025

Erfahren Sie was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet!

Am Donnerstag, den 20. Februar 2025, von 17.30 bis 19.00 Uhr findet die Veranstaltung bei der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG, Am Brunnfeld 5 in 92421 Schwandorf statt.

 

Warum Sie teilnehmen sollten:

  • Verstehen Sie die ESG-Richtlinie für KMU: Erfahren Sie, wie sich die neuen Vorgaben auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auswirken.
  • Praktische Tipps zur Implementierung: Lernen Sie, wie Sie nachhaltige Strategien effektiv in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
  • Networking und Austausch: Nutzen Sie das anschließende „Get Together“, um sich mit Experten und anderen Unternehmern zu vernetzen.

Jetzt anmelden!

 

Was Sie erwartet – Programm:

1. ESG-Richtlinie für KMU – Was ändert sich für Ihr Unternehmen?

🗣 Referent: Dr. Bernd Waffler, MTG Wirtschaftskanzlei

Nachhaltigkeit gewinnt im deutschen Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen ergreifen bereits Maßnahmen. Mit der CSRD der EU, eingeführt im Frühjahr 2023, ändern sich Berichtspflichten und Strategien. Diese Richtlinie bringt Änderungen in Bezug auf die Berichtspflicht und die Nachhaltigkeitsstrategien einiger Unternehmen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, sich optimal auf die Anforderungen für 2025 vorzubereiten. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sie hier.

 

2. Sustainable Finance – Die Rolle der Banken in der Nachhaltigkeit

🗣 Referent: Frank Kotter, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf

Banken tragen zur Klimawende bei, indem sie nachhaltige Unternehmen und Investments fördern und so eine Schlüsselrolle in der Transformation übernehmen. Als Kapitalgeber beeinflussen sie bereits heute, welche Projekte und Unternehmen finanziert werden. Auch die
Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG unterstützt regionale Unternehmen bei ESG-Themen. Was macht ein Unternehmen nachhaltig?

 

3. Fördermöglichkeiten und Energieoptimierungen für KMU

🗣 Referent: Sebastian Schlegl, Ingenieurbüro Schlegl GmbH

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Energieverbräuche und -einsätze zu optimieren. Gerade bei KMUs findet man hier häufig ein großes Einsparpotenzial. So kann durch gezielte Optimierungen Geld gespart und gleichzeitig die Umwelt geschont werden. Und das Ganze
wird auch noch gefördert mit attraktiven Zuschüssen vom Staat! Energieberater helfen bei der Förderberatung sowohl für Prozessverbesserungen (z.B. neue Anlagen), als auch für energetische Sanierungen am Gebäude.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.

Bei Problemen mit dem Anmelde-Button bitte hier klicken.

MTG Newsletter 1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025! 

Zum Jahresbeginn haben wir für Sie wieder aktuelle Informationen zusammengestellt, die Sie direkt in Ihrem Alltag unterstützen können. Besonders unsere Tipps für Unternehmer stehen diesmal im Fokus.

Entdecken Sie unsere Neujahrstipps: 

  1. Verlängerung Offenlegungsfrist: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025.
  2. Bürokratieentlastung: Kürzere Aufbewahrungsfristen, vereinfachte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  3. E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen beachten müssen – inkl. Übergangsfristen und Ausnahmen.
  4. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung eines neuen Zuordnungsmerkmals ab November 2024.

Starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen kommunalen Newsletter greifen wir nochmal zwei Themen aus unserem letzten Newsletter auf und möchten Sie über den aktuellen Stand bzw. die aktuellen Entwicklungen informieren:

  • Update zu wichtigen steuerlichen Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Geplante Änderung des bayerischen Landesrechts bezüglich der Prüfungspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunaler Unternehmen.

Daneben haben wir folgende weitere spannende Themen für Sie:

  • Einkommensteuerbefreiung für Bezüge eines kommunalen Aufsichtsrats – Ausweitung der Ehrenamtspauschale
  • Vorsteueraufteilung in der Abfallwirtschaft
  • Fortentwicklung des steuerlichen Querverbundes
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen bei Landeszuweisung

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mandanteninformation Energiewirtschaft E3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil stand die Bundesregierung 2024 vor der Aufgabe, die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell nachhaltig abzusichern. Vor diesem Hintergrund wurden viele attraktive Förderprogramme neu aufgelegt oder bereits bestehende Förderprogramme und Entlastungsmöglichkeiten praxistauglicher ausgestaltet. Auch Gesetzesvorhaben wie z.B. das Solarpaket I sollen die flächendeckende Errichtung von Photovoltaikanlagen und damit die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien fördern. Auch die Steuergesetzgebung ist erkennbar von der Energiewende beeinflusst und bringt mit beachtlichem Tempo neue Gesetzesvorhaben auf den Weg.

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Ihnen daher insbesondere einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Förderlandschaft und Gesetzgebung im Kontext der Energiewirtschaft geben, indem wir folgende Themen aufgreifen:

  • Update zu aktuellen Förderprogrammen:
    -> BMDV-Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur,
    -> Neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) für den Mittelstand,
    -> Informationen zur geänderten Verwaltungspraxis des BAFA bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),
    -> Neues BAFA Merkblatt Wärme- und Kältenetze,
  • Erhöhte Attraktivität einzelner Maßnahmen zur Entlastung energieintensiver Unternehmen,
  • Überblick über die Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts und Änderungen insbesondere für Photovoltaikanlagen durch das sog. „Solarpaket I“,
  • Aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung für die Energiewirtschaft, sowie
  • Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

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