„Tag der Unternehmensnachfolge“ – Vortrag am 21. September 2023 in Neunburg vorm Wald

#savethedate 💡

Am Donnerstag, den 21. September 2023 findet der „Tag der Unternehmensnachfolge“ der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim in Neunburg vorm Wald statt. 

Im Mittelpunkt stehen der Austausch untereinander und mit den Nachfolgeexperten vor Ort und natürlich die Information über alle wichtigen Themen im Zusammenhang mit einer Betriebsübergabe. Als Referent von der MTG Wirtschaftskanzlei ist abermals unser Rechtsanwalt Alexander Rappl mit dem Thema „Notfallvorsorge im Unternehmen“ gesetzt.

Die Teilnahme ist kostenlos! 

➡️ Jetzt anmelden: Anmeldung zum „Tag der Unternehmensnachfolge“ 2023

„Beruf + Familie. Geht bei uns!“ 2023 🏆

Beruf + Familie. Geht gut bei uns!

Es ist uns eine große Freude, dass wir bereits zum zweiten Mal die Auszeichnung „Beruf + Familie. Geht gut bei uns!“ 2023 des Landkreis Regensburg gewonnen haben.

Die erneute Siegelverleihung ist ein Beweis, dass wir kontinuierlich daran arbeiten, unseren MTG’lern das bestmögliche Arbeitsumfeld anzubieten. Zu den Bewertungskriterien zählten unter anderem familienbewusste Arbeitsbedingungen, wie die flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort, eine familienfreundliche Arbeitskultur sowie Service- und Unterstützungsangebote für Beschäftigte.

Am Dienstag, den 4. Juli 2023, durfte unser HR Team in Stellvertretung der MTG Wirtschaftskanzlei neben 47 weiteren Preisträgern das Siegel entgegennehmen, welches von der Regensburger Landrätin Tanja Schweiger persönlich überreicht wurde.

Foto: H.C. Wagner

MTG Newsletter 7/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

  • Spenden
  • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
  • Eintragungspflicht GbR
  • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
  • Einführung der E-Rechnungspflicht
  • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

    MTG Newsletter 6/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
    • Scheidung und Rentenanrechte
    • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
    • 49 EURO Ticket
    • Wegzugsbesteuerung
    • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    MTG @ Karriere Kontakte 31. Mai 2023

    Wir freuen uns, am Mittwoch, den 31. Mai 2023 von 10 – 15.30 Uhr, wieder auf der Personalmesse Karriere Kontakte an der Uni Regensburg zu sein!

    Was erwartet euch bei uns am Stand?

    • Informationen zu unseren spannenden Einstiegsmöglichkeiten
    • Die Gelegenheit, mit MTG’lern ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen
    • Einblicke in unsere Unternehmenskultur
    • Tipps und Ratschläge zur Bewerbung und persönlichen Entwicklung
    • Einige Giveaways

    Wir freuen uns darauf, euch kennenzulernen und euch bei eurem nächsten Karriereschritt zu unterstützen! Wir sehen uns auf der Messe! 😊

    #KarriereKontakte2023 #MTGWirtschaftskanzlei #MTGemeinsam #Jobmesse #Karriere #UniRegensburg

    Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

    Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

    • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
    • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
    • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

    Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

     

    MTG Newsletter 5/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
    Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

    • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
    • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
    • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
    • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
    • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

     

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    Mandanteninformation Baurecht B1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
    • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
    • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
    • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

    Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

    MTG Newsletter 4/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

    Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

     

    Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

     

    • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
    • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
    • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
    • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
    • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
    • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

     

     

     

    Viel Spaß beim Lesen.