Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
 

heute übermitteln wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat März 2022.

Wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt haben, könnten Sie demnächst Post erhalten. Die Regierung von Mittelfranken startet als Erste mit stichprobenartigen Überprüfungen und die anderen Regierungsbezirke werden unmittelbar folgen.

Ab 2023 soll nahezu weltweit eine einheitliche globale Mindeststeuer von 15% für Großunternehmen gelten.

Weitere interessante Tipps:

  • Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2022
  • Neues zu Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgabenabzug
  • Gewinne bei gespaltener Gewinnverwendung
  • Kinderbetreuungskosten und steuerfreie AG-Zuschuss
  • Augen auf und Vorsicht bei der Spekulationsfrist von Immobilien

Diese und weitere spannende Informationen finden Sie in unserer Ausgabe für März 2022.

Neues Jahr, neue Termine, neue Fakten, neue Daten:

„ADDISON Recht & Steuern 2022“ ist da!

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