CORONA-SOFORTHILFE

CORONA-SOFORTHILFE

In Bayern erfolgt nun doch ein flächendeckendes, verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle Soforthilfeempfänger. Angeblich haben die Rückmeldequoten der Stichproben zu so hohen Rückzahlungsfällen geführt, dass der Bund auf einer vollständigen Rückmeldung aller Soforthilfeempfänger/innen besteht.
Rückmeldefrist bis zum 30. Juni 2023 über eine neue eingerichtete Aktionsseite.
Seit dem 28. November 2022 werden an die Empfänger/innen sowohl postalisch als auch per email Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet. Wer bis zum 30. Juni 2023 nicht freiwillig zurückgemeldet hat und im Rahmen einer Überprüfung nach Fristende doch noch mit einer Rückzahlung erwischt wird, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

MTG NEWSLETTER 3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Februar 2022 zustellen.

Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt und ausbezahlt bekommen haben. Denn dann werden Sie die nächsten Tage Post von der auszahlenden Behörde erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass mit der Überbrückungshilfe IV die Barzahlung von förderfähigen Fixkosten schädlich sein wird.

Ebenso merken sich die Grundstücksbesitzer unter Ihnen bitte die Abgabe von Feststellungserklärungen vor. Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 werden diese Realität und sind in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch abzugeben.

Es bleibt also spannend und auf folgende Punkte möchten wir zudem ihre Aufmerksamkeit lenken:

  • Besonderheiten bei Risikolebensversicherungen
  • Vereinfachte Herabsetzung der Gewerbesteuer-VZ noch bis Ende Juni 2022 möglich
  • Corona und Umsatzsteuer – Billigkeitsmaßnahmen gelten noch bis Ende Dezember 2022
  • Umsatzsteuerliche Rechnung und Leistungsbeschreibung
  • Bareinnahmen und offene Ladenkassen
  • Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung
  • Langzeitvergütungsmodelle

Dies und weitere Ausführungen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

 

deckblatt 3_2022