Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

noch kurz vor dem Jahreswechsel hat der Gesetzgeber das Jahressteuergesetz 2020 mit zahlreichen steuerrechtlichen Änderungen und auch Erleichterungen bei der Förderung des Ehrenamtes, beim Spendennachweis und für die Gemeinnützigkeit verabschiedet.

Auf folgende Aspekte möchten wir in diesem Monat Ihr Augenmerk lenken und Sie besonders hinweisen:

 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

  • Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2019
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlages für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen
  • Leichtere Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
  • Fristverlängerung für den CORONA-Bonus i. H. v. € 1.500 bis 30. Juni 2021
  • Neue Homeoffice-Pauschale

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