MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

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Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

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eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!

 

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Sondernewsletter zur eRechnungspflicht ab 1. Januar 2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? eRechnungen sind der Digitalisierungs-Booster für Ihr Rechnungswesen! Ab 1. Januar 2025 werden sie im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und profitieren Sie von Effizienz, Kosteneinsparungen und Fehlerminimierung. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen der Digitalisierung nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

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MTG Newsletter 7/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Mandanteninformation für Juli 2024 präsentieren zu können. Diese Ausgabe enthält wertvolle Tipps und aktuelle Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Themen.

Wesentliche Punkte:

  • Familienstiftung: Steuerklasse und Freibetrag nach den entferntesten Berechtigten.
  • Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights und Kleinunternehmerregelungen.
  • Zuordnung von Gegenständen und Leistungen: Wahlrecht und Dokumentationsanforderungen.
  • Sozialversicherung: Beitragspflicht bei verspäteter Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen.
  • Nettolohnvereinbarung: Abtretung des Kindergeldes an den Arbeitgeber.
  • Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung auch für Vorstandsweihnachtsfeiern möglich.
  • Wohngemeinnützigkeit: Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen.


Wir stehen Ihnen für individuelle Beratung und weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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Mandanteninformation Internationaler Service 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben für Sie eine Auswahl verschiedener Themen mit internationalem Bezug zusammengestellt. Der Schwerpunkt des Newsletters liegt diesmal mit zwei Beiträgen im Bereich Lohn und Gehalt. Darüber hinaus stellen wir Informationen zu einem umsatzsteuerlichen Sachverhalt sowie zu statistischen Meldepflichten bereit.

Im Einzelnen werden folgende Inhalte behandelt:

  • Abgrenzung zwischen Werk- und Montagelieferung (Umsatzsteuer)
  • DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
  • Grenzüberschreitende Telearbeit
  • Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) 


Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

 

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Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

„Wichtige Neuigkeiten im Meldewesen und gewohnte Themen mit frischer Brisanz“ beschreibt die Inhalte unseres heutigen Newsletters Lohn und Gehalt kurz und knapp. Aber lesen Sie selbst, was Sie im Bereich Payroll wissen müssen:

  • Ohne Unternehmensnummer (UNR.S) keine Betriebsnummer – Vorlaufzeiten bei Implementierung der Entgeltabrechnung einplanen!
  • Neuerungen im DEÜV-Meldeverfahren bei Elternzeit ab 1. Januar 2024: Elternzeitmeldungen
  • Nicht neu, aber bewährt: Die Erholungsbeihilfe
  • Brisant: BSG zur Beitragspflicht von einer verspäteten Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

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