Veranstaltung: Nachhaltigkeit – Was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet und worauf Sie achten sollten

MTG & Volksbank_20022025

Erfahren Sie was die ESG-Richtlinie für KMU bedeutet!

Am Donnerstag, den 20. Februar 2025, von 17.30 bis 19.00 Uhr findet die Veranstaltung bei der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG, Am Brunnfeld 5 in 92421 Schwandorf statt.

 

Warum Sie teilnehmen sollten:

  • Verstehen Sie die ESG-Richtlinie für KMU: Erfahren Sie, wie sich die neuen Vorgaben auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auswirken.
  • Praktische Tipps zur Implementierung: Lernen Sie, wie Sie nachhaltige Strategien effektiv in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
  • Networking und Austausch: Nutzen Sie das anschließende „Get Together“, um sich mit Experten und anderen Unternehmern zu vernetzen.

Jetzt anmelden!

 

Was Sie erwartet – Programm:

1. ESG-Richtlinie für KMU – Was ändert sich für Ihr Unternehmen?

🗣 Referent: Dr. Bernd Waffler, MTG Wirtschaftskanzlei

Nachhaltigkeit gewinnt im deutschen Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen ergreifen bereits Maßnahmen. Mit der CSRD der EU, eingeführt im Frühjahr 2023, ändern sich Berichtspflichten und Strategien. Diese Richtlinie bringt Änderungen in Bezug auf die Berichtspflicht und die Nachhaltigkeitsstrategien einiger Unternehmen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, sich optimal auf die Anforderungen für 2025 vorzubereiten. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sie hier.

 

2. Sustainable Finance – Die Rolle der Banken in der Nachhaltigkeit

🗣 Referent: Frank Kotter, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf

Banken tragen zur Klimawende bei, indem sie nachhaltige Unternehmen und Investments fördern und so eine Schlüsselrolle in der Transformation übernehmen. Als Kapitalgeber beeinflussen sie bereits heute, welche Projekte und Unternehmen finanziert werden. Auch die
Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG unterstützt regionale Unternehmen bei ESG-Themen. Was macht ein Unternehmen nachhaltig?

 

3. Fördermöglichkeiten und Energieoptimierungen für KMU

🗣 Referent: Sebastian Schlegl, Ingenieurbüro Schlegl GmbH

Nachhaltigkeit bedeutet auch, Energieverbräuche und -einsätze zu optimieren. Gerade bei KMUs findet man hier häufig ein großes Einsparpotenzial. So kann durch gezielte Optimierungen Geld gespart und gleichzeitig die Umwelt geschont werden. Und das Ganze
wird auch noch gefördert mit attraktiven Zuschüssen vom Staat! Energieberater helfen bei der Förderberatung sowohl für Prozessverbesserungen (z.B. neue Anlagen), als auch für energetische Sanierungen am Gebäude.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.

Bei Problemen mit dem Anmelde-Button bitte hier klicken.

MTG Newsletter 1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025! 

Zum Jahresbeginn haben wir für Sie wieder aktuelle Informationen zusammengestellt, die Sie direkt in Ihrem Alltag unterstützen können. Besonders unsere Tipps für Unternehmer stehen diesmal im Fokus.

Entdecken Sie unsere Neujahrstipps: 

  1. Verlängerung Offenlegungsfrist: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025.
  2. Bürokratieentlastung: Kürzere Aufbewahrungsfristen, vereinfachte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  3. E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen beachten müssen – inkl. Übergangsfristen und Ausnahmen.
  4. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung eines neuen Zuordnungsmerkmals ab November 2024.

Starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Mandanteninformation Baurecht B2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Neu in den Newsletter mit aufgenommen haben wir konkrete Formulierungsmuster,
so diesmal ein Muster für das Verlangen einer Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB.

 Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Der Umgang mit der Bauhandwerkersicherung in der Praxis
    Neu: mit Musterformulierung
  • Urheberrechtsschutz bei Architektenleistung
  • Schädliche Umwelteinwirkungen durch Windenergieanlagen

 

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MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen kommunalen Newsletter greifen wir nochmal zwei Themen aus unserem letzten Newsletter auf und möchten Sie über den aktuellen Stand bzw. die aktuellen Entwicklungen informieren:

  • Update zu wichtigen steuerlichen Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Geplante Änderung des bayerischen Landesrechts bezüglich der Prüfungspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunaler Unternehmen.

Daneben haben wir folgende weitere spannende Themen für Sie:

  • Einkommensteuerbefreiung für Bezüge eines kommunalen Aufsichtsrats – Ausweitung der Ehrenamtspauschale
  • Vorsteueraufteilung in der Abfallwirtschaft
  • Fortentwicklung des steuerlichen Querverbundes
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen bei Landeszuweisung

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mandanteninformation Energiewirtschaft E3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil stand die Bundesregierung 2024 vor der Aufgabe, die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell nachhaltig abzusichern. Vor diesem Hintergrund wurden viele attraktive Förderprogramme neu aufgelegt oder bereits bestehende Förderprogramme und Entlastungsmöglichkeiten praxistauglicher ausgestaltet. Auch Gesetzesvorhaben wie z.B. das Solarpaket I sollen die flächendeckende Errichtung von Photovoltaikanlagen und damit die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien fördern. Auch die Steuergesetzgebung ist erkennbar von der Energiewende beeinflusst und bringt mit beachtlichem Tempo neue Gesetzesvorhaben auf den Weg.

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Ihnen daher insbesondere einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Förderlandschaft und Gesetzgebung im Kontext der Energiewirtschaft geben, indem wir folgende Themen aufgreifen:

  • Update zu aktuellen Förderprogrammen:
    -> BMDV-Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur,
    -> Neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) für den Mittelstand,
    -> Informationen zur geänderten Verwaltungspraxis des BAFA bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),
    -> Neues BAFA Merkblatt Wärme- und Kältenetze,
  • Erhöhte Attraktivität einzelner Maßnahmen zur Entlastung energieintensiver Unternehmen,
  • Überblick über die Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts und Änderungen insbesondere für Photovoltaikanlagen durch das sog. „Solarpaket I“,
  • Aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung für die Energiewirtschaft, sowie
  • Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

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MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Inhalte des Sondernewsletters Lohn und Gehalt Nummer 2 im Jahr 2024

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.