MTG Newsletter 5/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in unserer neuen Mandanteninfo erwarten Sie wegweisende Urteile, neue steuerliche Chancen und gesetzliche Änderungen.
Lesen Sie jetzt, was Sie wissen müssen:

  • Soli bleibt – laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß
  • Steuerstundungsmodelle: Verluste nur eingeschränkt verrechenbar
  • Reformen für Ehrenamt & Gemeinnützigkeit geplant
  • Nachhaltigkeitsbericht: EU verschiebt Pflichten auf 2027/2028
  • Neue Kleinunternehmerregelung bringt Erleichterung
  • BFH: Tantieme an Minderheitsgesellschafter kann zulässig sein
  • Wissenschaftspreise: Nicht immer steuerpflichtig
  • Midijobs – volle Leistungen, geringe Abgaben
  • Sonderwünsche beim Neubau können teuer werden

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

MTG Newsletter 4/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

der Frühling bringt nicht nur Sonne, sondern auch neue steuerliche Entwicklungen.
Damit Sie bestens informiert bleiben, fassen wir die Highlights der aktuellen Mandanteninfo für Sie zusammen:

  • Frist im Blick: Steuererklärungen für 2023 sind bis 2. Juni 2025 fällig – bitte bis 15. April Unterlagen einreichen!
  • Solidaritätszuschlag bleibt bestehen: Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
  • Unterhaltszahlungen: Barzahlungen sind ab 2025 steuerlich nicht mehr absetzbar – nur Überweisungen zählen!
  • Krankenkassenbonus: Über 150 €? Bescheinigung erforderlich, um Kürzung bei Sonderausgaben zu vermeiden.
  • Erstattungszinsen: Finanzbehörden weisen Einsprüche zurück – Zinsen bleiben steuerpflichtig.
  • Außenprüfung: Rechte, Pflichten und Tipps für Unternehmen – wir begleiten Sie gerne.
  • GmbH-Bewertung: Kein pauschaler Holdingabschlag bei Schenkung – BFH stellt klar.
  • Mitarbeiterbenefits: Edelmetalle gelten als Sachbezug – steuerlich vorteilhaft.
  • Immobilienerwerb: Falscher Steuerausweis des Voreigentümers? Käufer haftet nicht!
  • Rücklagen bei Eigentumswohnungen: Werbungskosten erst bei Mittelverwendung abziehbar.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

MTG Wirtschaftskanzlei erneut als „Digitale Steuerkanzlei 2025“ ausgezeichnet

Die MTG Wirtschaftskanzlei freut sich, erneut von Wolters Kluwer als „Digitale Steuerkanzlei 2025“ ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung bestätigt unseren unermüdlichen Einsatz für digitale Transformation und innovative Lösungen im Bereich der Steuerberatung.

Vorteile unserer digitalen Steuerberatung:

  • Papierlose Prozesse: Unsere Kanzlei setzt auf effiziente und nachhaltige Steuerberatung ohne Aktenberge. Durch digitale Lösungen reduzieren wir den Papierverbrauch und erhöhen die Effizienz.

  • MTG OneClick: Mit unserer digitalen Plattform haben Mandanten jederzeit und überall sicheren Zugriff auf steuerliche Unterlagen. Das ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und schnelle Reaktionen auf Anfragen.

  • Maximale Effizienz: Automatisierte Abläufe sorgen für schnellere und transparentere Prozesse, wodurch Mandanten Zeit und Ressourcen sparen.

  • Zertifizierte Addison Consultants: Unser Team besteht aus zertifizierten Addison Consultants, die Expertise im Umgang mit modernen digitalen Lösungen bieten und Mandanten optimal unterstützen.

Diese Auszeichnung ist ein weiteres Zeichen für unser Engagement, innovative und digitale Steuerberatung anzubieten, die den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht wird. Ein herzliches Dankeschön an unser engagiertes Team und unsere Mandanten für das Vertrauen und die gemeinsame Weiterentwicklung.

Erfahren Sie mehr über unsere digitale Steuerberatung: Digitale Steuerberatung bei der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auszeichnung zur Digitalen Steuerkanzlei 2025 für die MTG Wirtschaftskanzlei verliehen von Wolters Kluwer

MTG Newsletter 2/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr bringt frischen Wind in viele steuerliche und wirtschaftliche Regelungen. Während sich Chancen eröffnen, lauern auch Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

Hier sind vier relevante Themen aus unserer aktuellen Mandanteninformation:

🔹 Steuerliche Änderungen 2025 – Was Sie wissen müssen
Zum Jahresbeginn wurden viele steuerliche Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise steigt das Kindergeld auf 255 € pro Monat, der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 € angehoben und die Förderung von Photovoltaikanlagen verbessert: Die Einkommensteuerbefreiung gilt nun für Anlagen bis zu 30 kW (statt bisher 15 kW). Nutzen Sie diese Vorteile optimal!

🔹 E-Rezepte – Kassenbeleg oder Rechnung genügt als Steuer-Nachweis
Der digitale Wandel macht auch vor Steuerregelungen nicht halt. Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen möchte, kann dies ab sofort mit dem Kassenbeleg der Apotheke oder der Rechnung der Onlineapotheke tun – ein Rezept vom Arzt ist nicht mehr zwingend erforderlich.

🔹 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Werbung – Risiko für Dienstleister
Werbungskosten können für Unternehmen steuerlich zur Falle werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Werbeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen als gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtige Mietaufwendungen gelten können. Dienstleistungsunternehmen sollten ihre Verträge prüfen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

🔹 Vollzugshemmung bei Grundstücksschenkungen – Wann fällt die Steuer an?
Die Schenkungsteuer auf Immobilien wird nicht immer sofort fällig. Entscheidend ist, wann der Beschenkte tatsächlich über das Grundstück verfügen kann. Wurde eine vertragliche Vollzugshemmung vereinbart, kann die Steuerpflicht erst später eintreten – ein wichtiges Detail für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie.

Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung?
Wir sind gerne für Sie da!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

Sondernewsletter Nachhaltigkeitsberichterstattung

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

es gibt viel zu tun – die jüngste Ausweitung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bergen neue Herausforderungen für viele Unternehmen.

Bereits für den Berichtszeitraum 2025 haben bestimmte Unternehmen im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Es besteht also Handlungsbedarf:

Die Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen bereits zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Welche Unternehmen sind zunächst betroffen?
Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien in 2024 erfüllen:

  • Mind. 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme von mind. 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mind. 50 Mio. Euro.

Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.

Was ist zu tun?
Ab 2026 muss der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden, in dem das Unternehmen darlegt, wie nachhaltig es wirtschaftet aber auch, wie bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sein Geschäft beeinflussen. Dazu gehören Aspekte des Umweltschutzes, aber auch soziale und Governance-Aspekte (ESG).

Die MTG Wirtschaftskanzlei hält Sie über die künftigen Entwicklung auf dem Laufenden und wird Sie über entsprechende Veranstaltungen auf Ihrem Weg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich begleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Bestellung zum Steuerberater

Portrait von Christian Winkler Steuerberater der MTG Wirtschaftskanzlei in Ingolstadt
Portrait von Marco Ferstl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der MTG Wirtschaftskanzlei in Regensburg

Nach erfolgreich gemeisterter schriftlicher Prüfung im Oktober 2021 konnte Christian Winkler am 16. März 2022 und Marco Ferstl am 23. März 2022 nun auch mündlich die Prüfungskommission überzeugen. Eine lange und anstrengende Vorbereitungszeit hat damit ein erfolgreiches Ende gefunden!

Wir gratulieren Christian Winkler und Marco Ferstl ganz herzlich zur bestandenen Steuerberaterprüfung!

Wir freuen uns und sind stolz darauf diese zwei „Eigengewächse“ nun als Steuerberater im MTG-Team zu haben. Beide stehen ab sofort auch Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite!

Eisbären und MTG – zwei starke Partner!

Wir suchen dein Talent!

Starte deine Karriere bei der MTG Wirtschaftskanzlei!

Für unsere Teams an den Standorten Regensburg und Kelheim suchen wir engagierte Verstärkung: