Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
kein Jahresverlauf ohne wesentliche Neuerungen: Verpflichtungen aus dem aktuellen Hinweisgeberschutzgesetz gelten ab dem 17. Dezember 2023! Ob Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem vorhalten muss und wie wir Sie unterstützen können, lesen Sie hier:
Sonderinfo zum Hinweisgebergesetz
Zum 1. Januar 2024 steht außerdem das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vor der Tür. Mit der Einführung des MoPeG ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Verfolgen Sie die Neuerungen zum MoPeG und Wissenswertes aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerstrafrecht direkt in unserem aktuellen Newsletter:
- Gesellschaftsrecht
– Reicht eine Sammelbezeichnung beim Unternehmenskauf?
– Haftet ein Geschäftsführer trotz Feststellung des Jahresabschlusses?
– Hat der Gesellschafter bei einer Sonderprüfung ein Stimmrecht? - Arbeitsrecht
– Haften GmbH – Geschäftsführer für Mindestlohn?
– Verhandeln lohnt sich? Nicht immer…
– Wann beginnt das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft? - Erbrecht
– Tückisches Erbe – ist ein vererbtes Wohnrecht für den Ehegatten steuerbefreit? - Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Das ist Neu – Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
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