Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Februar 2022 zustellen.

Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt und ausbezahlt bekommen haben. Denn dann werden Sie die nächsten Tage Post von der auszahlenden Behörde erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass mit der Überbrückungshilfe IV die Barzahlung von förderfähigen Fixkosten schädlich sein wird.

Ebenso merken sich die Grundstücksbesitzer unter Ihnen bitte die Abgabe von Feststellungserklärungen vor. Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 werden diese Realität und sind in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch abzugeben.

Es bleibt also spannend und auf folgende Punkte möchten wir zudem ihre Aufmerksamkeit lenken:

  • Besonderheiten bei Risikolebensversicherungen
  • Vereinfachte Herabsetzung der Gewerbesteuer-VZ noch bis Ende Juni 2022 möglich
  • Corona und Umsatzsteuer – Billigkeitsmaßnahmen gelten noch bis Ende Dezember 2022
  • Umsatzsteuerliche Rechnung und Leistungsbeschreibung
  • Bareinnahmen und offene Ladenkassen
  • Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung
  • Langzeitvergütungsmodelle

Dies und weitere Ausführungen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

 

deckblatt 3_2022