Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
kurz vor Jahresende und damit mitten im Jahresendspurt möchten wir Ihnen mit unserem heutigen Kommunalnewsletter K3/2021 vor dem Jahreswechsel nochmal interessante Informationen zukommen lassen. Neben dem Dauerbrenner „Aktuelles zum § 2 b UStG“ möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:
- Erstellung von Spendenbescheinigungen – Haftungsgefahren bei unrichtiger Ausstellung
- Achtung Bauabzugsteuer – Notwendigkeit der Einholung von Freistellungsbescheinigungen
- Vertretung der Gemeinde durch den Bürgermeister – Schriftformerfordernis und Vertretungsbefugnis
Bei Fragen sind wir wie gewohnt für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.
![Carolin-Kwasny](https://mtg-group.de/wp-content/uploads/2020/06/Carolin-Kwasny.jpg)
Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Carolin Kwasny
Steuerberaterin
Partnerin
![Matthias Baier](https://mtg-group.de/wp-content/uploads/2020/05/Matthias-Baier.jpg)
Dipl.-Kfm.
Matthias Baier
Wirtschaftsprüfer/Steuer-berater
Partner
![Altmühlstr. 2193309 Kelheim](https://mtg-group.de/wp-content/uploads/2020/06/Klaus-Bloch.jpg)
Klaus Bloch
angestellter Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht