MTG Newsletter 13/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mittlerweile hat auch der Topf mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen in Form des Gesetzes seinen Deckel gefunden. Und die nächsten Deckel sind schon angekündigt und kurz vor Umsetzung.

Seit dem 26. Oktober 2022 (bis spätestens 31. Dezember 2024) ist die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 möglich.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Punkte hinweisen:

  • hohe Erfolgsquote bei Einsprüchen
  • befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen
  • Verluste aus PV-Anlage führen zu gewerblicher Abfärbung
  • Neues zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
  • IAP ist seit 26. Oktober 2022 steuerfrei zahlbar
  • Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung

MTG Newsletter 12/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

aufgrund der steigenden Gaspreise hat die Ampelkoalition am 22. September 2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat Anfang Oktober 2022 zugestimmt. Zudem ist Ende Oktober 2022 die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 verabschiedet worden.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:

  • unangekündigter Besuch vom Finanzamt
  • Anhebung der Minijob-Grenze auf EUR 520
  • Dienstwagen und Familienheimfahrten
  • Augen auf beim Immobilienverkauf