Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
Seit dem 26. Oktober 2022 (bis spätestens 31. Dezember 2024) ist die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 möglich.
Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Punkte hinweisen:
- hohe Erfolgsquote bei Einsprüchen
- befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen
- Verluste aus PV-Anlage führen zu gewerblicher Abfärbung
- Neues zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
- IAP ist seit 26. Oktober 2022 steuerfrei zahlbar
- Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung