MTG Newsletter 5/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Ihnen wichtige Neuerungen und Hinweise aus verschiedenen Steuerbereichen vorstellen:

  • Wachstumschancengesetz: Neuigkeiten bei der Einkommensteuer und umsatzsteuerliche Änderungen, die ab jetzt gelten.
  • Auslandskonten: Legitimität der Übermittlung von Kontoständen an den deutschen Fiskus.
  • Verbraucherdarlehensverträge: Rückabwicklungen sind steuerfrei beim Nutzungsersatz.
  • Steuerliche Optimierung: Tipps für Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Hausbesitzer.

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Sonder-Newsletter zum Wachstumschancengesetz

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen in dieser Sonderausgabe unseres Newsletters wesentliche Einblicke und Chancen vorzustellen, die sich durch das neue Wachstumschancengesetz ergeben, welches am 22. März 2024 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftswelt haben können. Insbesondere gilt dies für die verpflichtende Einführung der eRechnung.

Unser Ziel ist es, Sie kurz über die Neuerungen zu informieren und Ihnen zu zeigen, wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen können.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir die Kernpunkte des Gesetzes, die potenziellen Vorteile für Ihr Geschäft und die wichtigsten Schritte, die Sie als Unternehmer jetzt einleiten sollten. Wir sind hier, um Sie durch die neuen Regularien zu führen und sicherzustellen, dass Sie bestmöglich davon profitieren.

Freuen Sie sich auf wertvolle Informationen, die Ihr Unternehmen voranbringen!

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Sonder-Newsletter zum geplanten Wachstumschancengesetz „Jahressteuergesetz 2023“

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahresende naht und die Bundesregierung will mit einem Wachstumschancengesetz als Jahressteuergesetz 2023 die Wettbewerbsfähigkeit  des  Wirtschaftsstandortes Deutschland stärken, das Steuerrecht modernisieren und vereinfachen sowie die Steuerfairness verbessern. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 287 Seiten und wir haben versucht Ihnen mit diesem Sondernewsletter die wichtigsten Änderungen leicht und verständlich darzulegen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.