Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.