MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Mandanteninformation Baurecht B2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Neu in den Newsletter mit aufgenommen haben wir konkrete Formulierungsmuster,
so diesmal ein Muster für das Verlangen einer Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB.

 Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Der Umgang mit der Bauhandwerkersicherung in der Praxis
    Neu: mit Musterformulierung
  • Urheberrechtsschutz bei Architektenleistung
  • Schädliche Umwelteinwirkungen durch Windenergieanlagen

 

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MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im aktuellen kommunalen Newsletter greifen wir nochmal zwei Themen aus unserem letzten Newsletter auf und möchten Sie über den aktuellen Stand bzw. die aktuellen Entwicklungen informieren:

  • Update zu wichtigen steuerlichen Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Geplante Änderung des bayerischen Landesrechts bezüglich der Prüfungspflicht und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunaler Unternehmen.

Daneben haben wir folgende weitere spannende Themen für Sie:

  • Einkommensteuerbefreiung für Bezüge eines kommunalen Aufsichtsrats – Ausweitung der Ehrenamtspauschale
  • Vorsteueraufteilung in der Abfallwirtschaft
  • Fortentwicklung des steuerlichen Querverbundes
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen bei Landeszuweisung

Für Fragen oder individuelle Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mandanteninformation Energiewirtschaft E3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil stand die Bundesregierung 2024 vor der Aufgabe, die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell nachhaltig abzusichern. Vor diesem Hintergrund wurden viele attraktive Förderprogramme neu aufgelegt oder bereits bestehende Förderprogramme und Entlastungsmöglichkeiten praxistauglicher ausgestaltet. Auch Gesetzesvorhaben wie z.B. das Solarpaket I sollen die flächendeckende Errichtung von Photovoltaikanlagen und damit die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien fördern. Auch die Steuergesetzgebung ist erkennbar von der Energiewende beeinflusst und bringt mit beachtlichem Tempo neue Gesetzesvorhaben auf den Weg.

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Ihnen daher insbesondere einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Förderlandschaft und Gesetzgebung im Kontext der Energiewirtschaft geben, indem wir folgende Themen aufgreifen:

  • Update zu aktuellen Förderprogrammen:
    -> BMDV-Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur,
    -> Neue „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) für den Mittelstand,
    -> Informationen zur geänderten Verwaltungspraxis des BAFA bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW),
    -> Neues BAFA Merkblatt Wärme- und Kältenetze,
  • Erhöhte Attraktivität einzelner Maßnahmen zur Entlastung energieintensiver Unternehmen,
  • Überblick über die Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts und Änderungen insbesondere für Photovoltaikanlagen durch das sog. „Solarpaket I“,
  • Aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung für die Energiewirtschaft, sowie
  • Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

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MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

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Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

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eRechnungen – der Booster zur Digitalisierung des Rechnungswesens

Um wettbewerbsfähig und gesetzeskonform zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf die neuen verpflichtenden Regelungen ab 1. Januar 2025, bietet Ihnen die MTG Wirtschaftskanzlei in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und WOLTERS KLUWER das kostenlose Info-Webinar an. Hier erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von elektronischen Rechnungen nicht nur Ihre Effizienz steigern, sondern auch gesetzliche Anforderungen problemlos erfüllen.

Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Der Empfang und die Verarbeitung einer e-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Dennoch drängt die Zeit für die betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen gesetzlichen Pflichten vorzubereiten.

Diese Veränderung hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Prozesse zu optimieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Umstellung zum Booster für die Digitalisierung Ihres Rechnungswesens wird. Es bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Die Digitalisierung ermöglicht Zeit- und Kosteneffizienz durch Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands und Beschleunigung Ihrer Abrechnungsprozesse.

Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören technische Anforderungen, die Integration in bestehende Systeme, Datenschutzfragen und die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulen.  aus!