Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
der Frühling bringt nicht nur Sonne, sondern auch neue steuerliche Entwicklungen.
Damit Sie bestens informiert bleiben, fassen wir die Highlights der aktuellen Mandanteninfo für Sie zusammen:
- Frist im Blick: Steuererklärungen für 2023 sind bis 2. Juni 2025 fällig – bitte bis 15. April Unterlagen einreichen!
- Solidaritätszuschlag bleibt bestehen: Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
- Unterhaltszahlungen: Barzahlungen sind ab 2025 steuerlich nicht mehr absetzbar – nur Überweisungen zählen!
- Krankenkassenbonus: Über 150 €? Bescheinigung erforderlich, um Kürzung bei Sonderausgaben zu vermeiden.
- Erstattungszinsen: Finanzbehörden weisen Einsprüche zurück – Zinsen bleiben steuerpflichtig.
- Außenprüfung: Rechte, Pflichten und Tipps für Unternehmen – wir begleiten Sie gerne.
- GmbH-Bewertung: Kein pauschaler Holdingabschlag bei Schenkung – BFH stellt klar.
- Mitarbeiterbenefits: Edelmetalle gelten als Sachbezug – steuerlich vorteilhaft.
- Immobilienerwerb: Falscher Steuerausweis des Voreigentümers? Käufer haftet nicht!
- Rücklagen bei Eigentumswohnungen: Werbungskosten erst bei Mittelverwendung abziehbar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei