Sondernewsletter Nachhaltigkeitsberichterstattung

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

es gibt viel zu tun – die jüngste Ausweitung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bergen neue Herausforderungen für viele Unternehmen.

Bereits für den Berichtszeitraum 2025 haben bestimmte Unternehmen im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Es besteht also Handlungsbedarf:

Die Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen bereits zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Welche Unternehmen sind zunächst betroffen?
Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien in 2024 erfüllen:

  • Mind. 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme von mind. 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mind. 50 Mio. Euro.

Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.

Was ist zu tun?
Ab 2026 muss der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden, in dem das Unternehmen darlegt, wie nachhaltig es wirtschaftet aber auch, wie bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sein Geschäft beeinflussen. Dazu gehören Aspekte des Umweltschutzes, aber auch soziale und Governance-Aspekte (ESG).

Die MTG Wirtschaftskanzlei hält Sie über die künftigen Entwicklung auf dem Laufenden und wird Sie über entsprechende Veranstaltungen auf Ihrem Weg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich begleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Eisbären und MTG – zwei starke Partner!

Wir suchen dein Talent!

Starte deine Karriere bei der MTG Wirtschaftskanzlei!

Für unsere Teams an den Standorten Regensburg und Kelheim suchen wir engagierte Verstärkung: