Nachhaltigkeitsberichterstattung der MTG Wirtschaftskanzlei

Chancen für neue Wege

Der Nachhaltigkeitsaspekt hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und steht nun auch im Fokus des deutschen Mittelstands. Viele Unternehmen ergreifen bereits heute aktiv Maßnahmen und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit. Im Frühjahr 2023 hat die Europäische Union mit der Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) einen weiteren Schritt in Richtung Green Deal unternommen. Diese Richtlinie bringt Änderungen in Bezug auf die Berichtspflicht und die Nachhaltigkeitsstrategien einiger Unternehmen mit sich.

Mit unserer Unterstützung können Sie sich bereits heute optimal auf diese Veränderungen ab dem Geschäftsjahr 2025 vorbereiten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu definieren, relevante Daten zu sammeln und Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den neuesten Vorschriften und Best Practices zu erstellen. Zusammen stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen weiterhin einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet und sich erfolgreich den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen stellt.

Unsere Expertise in der Steuerberatung und Rechtsberatung

Die MTG Wirtschaftskanzlei bietet umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um die Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung an. Unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen erfüllt. Als Wirtschaftsprüfer sind wir darauf spezialisiert, Ihre Finanzberichte auf Genauigkeit und Übereinstimmung mit den neuesten Vorschriften zu prüfen.

MTG Wirtschaftskanzlei

Nachhaltigkeitsberichtspflicht für das Geschäftsjahr 2026

Wichtige Information: Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens sind verschiedene Erleichterungen für berichtspflichtige Unternehmen absehbar: Ziel ist es, die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Die Berichtspflichten sollen künftig durch eine Vereinfachung der bestehenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) begrenzt werden. Außerdem soll auf die Einführung sektorspezifischer Standards verzichtet werden, um die Komplexität der Anforderungen insgesamt zu verringern. Die Gesamtzahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte soll reduziert werden, mit dem Ziel die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Berichte zu erhöhen.

Berichtspflicht besteht bei Überschreitung von mindestens zwei dieser Kriterien. Nachhaltigkeitsberichte können auch bei kleineren Unternehmen gefordert werden, z.B. im Rahmen von Ausschreibungen, Kooperationen, Kreditvergaben, Lieferanten- oder Kundenverhältnissen.

Anzahl Mitarbeiter

Nach aktueller Rechtslage:
Bei mehr als 250 Mitarbeitern.

Anzahl Mitarbeiter

Absehbare Änderungen zum Jahr 2026:
Bei mehr als 1.000 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt.

Umsatzerlöse

Nach aktueller Rechtslage:
Bei mehr als 50 Millionen Euro.

Umsatzerlöse

Absehbare Änderungen zum Jahr 2026:
Bei mehr als 450 Millionen Euro.

Höhe der Bilanzsumme

Nach aktueller Rechtslage:
Bei mehr als 25 Millionen Euro.

Höhe der Bilanzsumme

Absehbare Änderungen zum Jahr 2026:
Bei mehr als 25 Millionen Euro.

Aufbau CSRD-Richtlinie

Stand Frühjahr 2025 (aktuell in Überarbeitung durch die EU im Zuge des Omnibus-Verfahren)

Herausforderungen für Unternehmen bei der Berichterstattung

  • Ermittlung der individuellen Messpunkte, im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit
  • Festlegen der notwendigen Kennzahlen (KPI´s)
  • Implementierung System zur Datenaufbereitung
  • Erstellung eines rechtskonformen Nachhaltigkeitsberichts
  • Festlegen von geeigneten strategischen Maßnahmen

Vorteile von Nachhaltigkeitsberichten

  • Unterstützt bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung
  • Erweitert Ihr Reporting, dies kann zur Bestimmung, Kontrolle und Überarbeitung unternehmerischer Strategien und Entscheidungen verwendet werden
  • Schafft Zugang zu neuen Technologien, Arbeitsweisen und Strukturen
  • Erfüllung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorschriften für Ausschreibungen, Kooperationen und Partnerschaften
  • Unterstützt bei der Kommunikation und Verhandlungen mit Kreditinstituten und Investoren
  • Verbessert die Reputation des Unternehmens in der Gesellschaft

Der Projektablauf mit unseren Experten

Machen Sie den ersten Schritt in Richtung Nachhaltigkeitsbericht. Treten Sie mit einem unserer Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater in Kontakt.

1. Anfrage

Kontaktieren Sie uns!

1. Anfrage

Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen gerne schriftlich oder per Anruf. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Jetzt anfragen!

2. Kennenlernen

Wir wollen Sie persönlich kennenlernen!

2. Kennenlernen

Eine gute Mandantenbeziehung liegt uns am Herzen. Deshalb wollen wir Sie persönlich kennenlernen, um bestens auf Ihre Individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.

3. Planung

Wir erstellen einen Fahrplan für Sie!

3. Planung

Ihr Anliegen wird hier genau definiert und konkretisiert, um anschließend einen gemeinsamen Fahrplan für die Umsetzung zu erarbeiten.

4. Projektstart

Wir legen los!

4. Projektstart

Die ersten drei Schritte waren für Sie Kostenlos, jetzt können Sie entscheiden, ob die Umsetzung mit unserem Team erfolgt.

Fünf Teilabschnitte bis hin zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht

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1. Analyse IST-Zustand

Bei der MTG Wirtschaftskanzlei legen wir großen Wert auf eine umfassende Analyse des IST-Zustands Ihres Unternehmens, bevor wir mit der Datenerhebung und Systemintegration beginnen. Durch die Aufnahme und Auswertung Ihrer Unternehmensstrukturen und -prozesse können wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Eigenschaften eingehen.

Damit legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Erstellung Ihres individuellen Nachhaltigkeitsberichts.

2. IT-Umfeld

Die Integration der Datenerhebungssoftware ist ein wesentlicher Bestandteil in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über Schnittstellen wird diese in die bestehende Systemstruktur verknüpft, um einen reibungslosen Datenaustausch sowie ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Daten nahtlos in den Nachhaltigkeitsbericht einzubinden und Ihre Unternehmensziele effektiv zu verfolgen.

3. Datenerhebung

Um die Daten mit der neuen Software automatisch erheben zu können, müssen zuvor die für Sie geltenden Kriterien aus den 1.144 Datenpunkten ermittelt und festgelegt werden. Im Anschluss daran, wird das System so konfiguriert, dass nur die für Sie benötigten Daten generiert und erhoben werden.

4. Datenanalyse

Als Nächstes erfolgt eine Auswertung der individuell erhobenen Datenpunkte anhand unternehmensspezifischer Merkmale, um die aktuelle Entwicklung der Daten des Geschäftsjahres mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und den damit verbundenen strategischen Zielen überprüfen zu können.

5. Nachhaltigkeitsbericht

Die erstellte Datenauswertung ist der Kern des zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichts.

Mit diesen gewonnenen Erkenntnissen wird der IST-Zustand im Bericht wiedergegeben und eine zukünftige Entwicklung vorhergesagt, welchen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

6. Nachhaltigkeitsstrategie

Daten als Grundlagen für Entscheidungen. Durch die neu gewonnenen Daten lassen sich bestehende unternehmerische Strategien/Entscheidungen leichter überprüfen. So können bei festgestellten Abweichungen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. So wird ein anderer Blickwinkel für Ihre zukünftige Entscheidungen eröffnet.

Sie brauchen Unterstützung bei einem Teilbereich? Das ist kein Problem.

Wir bieten auch alle Schritte auch als Einzelleistungen an.

Unsere Partner

Unsere Partner sind Spezialisten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Deshalb übernehmen diese für uns die technische Umsetzung und Beurteilung bei den Nachhaltigkeitsprojekten. Wir arbeiten mit namhaften Partnern zusammen.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung

Sie haben Fragen oder sind interessiert am Thema Nachhaltigkeitsbericht?

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleiten und beraten wir Sie umfassend bei der Umsetzung der VSME-Berichterstattung, von der Auswahl des passenden Moduls über die Integration in bestehende Nachhaltigkeitsberichte bis hin zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Einbeziehung relevanter Tochtergesellschaften. So stellen wir sicher, dass Ihre Berichterstattung praxisnah, regelkonform und strategisch sinnvoll gestaltet ist.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. Nehmen Sie ganz unkompliziert Kontakt zu uns auf – ob telefonisch oder per E-Mail. Unser engagiertes Team steht bereit, um Ihre Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg zu beantworten.

Portrait von Bernd Waffler Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der MTG Wirtschaftskanzlei

Dr. Bernd Waffler


Portrait von Michael Preißl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der MTG Wirtschaftskanzlei

Michael Preißl

Wir freuen uns darauf,
von Ihnen zu hören!

Spezialisierung, die sich lohnt:

Spezialbereiche der MTG Wirtschaftskanzlei

An unseren Standorten Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg bieten wir weit mehr als klassische Beratungsleistungen. Durch die enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Expertinnen und Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung entwickeln wir ganzheitliche, passgenaue Lösungen - auch bei komplexen Fragestellungen und speziellen Herausforderungen. So profitieren Sie von gebündeltem Fachwissen und maßgeschneiderter Beratung, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.