Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Beratung und Vertretung vom Profi

Arbeitsrecht für Arbeitgeber bedeutet, Personalentscheidungen rechtssicher vorzubereiten, bevor daraus ein Konflikt wird. Personalmaßnahmen haben oft rechtliche Folgen, lange bevor eine Auseinandersetzung entsteht. Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche brauchen dafür Anwälte, die ihre Interessen verstehen und durchsetzen.

Die Rechtsanwälte der MTG Wirtschaftskanzlei orientieren sich konsequent am Interesse des Unternehmers, also des Arbeitgebers. Wir beraten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und Maßnahmen und entwickeln Praxislösungen, die sich exakt an Ihren Zielen ausrichten. Arbeitgeber vertreten wir im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.

Warum die Rechtsanwälte der MTG Wirtschaftskanzlei?

Arbeitgeber brauchen im Arbeitsrecht Lösungen, die rechtlich belastbar und zugleich für das Unternehmen praktikabel sind. Wir verbinden deshalb anwaltliche Expertise im Arbeitsrecht mit der Erfahrung einer interdisziplinären Wirtschaftskanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. So lassen sich arbeitsrechtliche Entscheidungen bei Bedarf mit steuerlichen und lohnbezogenen Fragen abstimmen. Unsere regionale Präsenz in Kelheim, Regensburg, Ingolstadt, Straubing und Nürnberg verbindet persönliche Betreuung mit unternehmerischem Weitblick.

Als Mitglied von AGN International können wir zudem weltweit auf Fachwissen zurückgreifen, um internationale Anforderungen unserer Mandanten zu erfüllen.

Welche Leistungen bietet die MTG Wirtschaftskanzlei Arbeitgebern im Arbeitsrecht?

Wir bieten Arbeitgebern im Arbeitsrecht ein breites Spektrum, von der Abmahnung über die Kündigung bis zum Arbeitszeugnis. Wir prüfen präzise, was rechtssicher und zugleich praxisnah umsetzbar ist. Das reicht von der Gestaltungsberatung bei Arbeitsverträgen und Personalmaßnahmen über die Begleitung des laufenden Tagesgeschäfts und das Management schwieriger Konflikte bis zur Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Zu unseren Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber gehören insbesondere:

  • Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz, einschließlich Vertretung in der Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Verhandlung von Abfindungen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelnen Personalmaßnahmen
  • Anhörung und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Arbeitszeugnis, Entgeltfortzahlung und Fragen rund um Minijob-Beschäftigung
  • Vertretung von Arbeitgebern vor dem Arbeitsgericht

Anwaltliche Beratung im Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht stellt Unternehmen, Geschäftsführer, Selbständige und Arbeitgeber vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Eine kompetente anwaltliche Beratung schafft Rechtssicherheit, minimiert finanzielle Risiken und unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen rund um die Sozialversicherung.

Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst insbesondere die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Wir unterstützen Sie bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen, der Beurteilung von Beitragspflichten und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Sozialversicherungsträgern.

Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient der verbindlichen Klärung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung

Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, hängt insbesondere von seiner gesellschaftsrechtlichen Rechtsmacht ab. Wir prüfen Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte. Ziel ist eine rechtssichere sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die Vermeidung kostspieliger Nachforderungen.

Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern, Beschäftigten und Versicherungsträgern. Unsere anwaltliche Beratung umfasst die Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Bescheide, die Einlegung von Widersprüchen sowie die Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren.

Sozialversicherungspflicht

Die zutreffende Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist für Unternehmen und Beschäftigte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Wir klären, ob Versicherungspflicht besteht, welche gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind und welche Möglichkeiten zur rechtlichen Absicherung bestehen.

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung

Bei einer Betriebsprüfung kontrolliert die Deutsche Rentenversicherung insbesondere die ordnungsgemäße Beitragszahlung und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beschäftigten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfungsvorbereitung, begleiten das Prüfungsverfahren und vertreten Sie gegen unberechtigte Beitragsnachforderungen.

A1-Bescheinigung

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ist die A1-Bescheinigung ein wichtiger Nachweis über das anwendbare Sozialversicherungsrecht. Wir beraten Arbeitgeber und Selbständige zu den rechtlichen Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu internationalen Beschäftigungssachverhalten.

Scheinselbständigkeit

Die fehlerhafte Einstufung selbständiger Auftragnehmer kann erhebliche Beitragsnachforderungen und weitere rechtliche Konsequenzen verursachen. Wir prüfen Vertragsgestaltungen und tatsächliche Arbeitsbedingungen, bewerten das Risiko einer Scheinselbständigkeit und entwickeln rechtssichere Lösungen.

Rechtssicherheit durch anwaltliche Beratung

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Sozialversicherungsrecht hilft, Haftungsrisiken zu reduzieren, finanzielle Belastungen zu vermeiden und rechtliche Konflikte zu lösen. Wir unterstützen Sie mit individueller Beratung, fundierter rechtlicher Prüfung und konsequenter Interessenvertretung gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und Gerichten.

Sie haben Fragen zum Thema Sozialversicherungsrecht?
Kontaktieren Sie uns für eine Rechtsberatung. Ihre Ansprechpartnerin freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber anfragen

Ob laufende Personalfrage, Kündigung, arbeitsgerichtlicher Streit oder komplexe Restrukturierung: Wir beraten und vertreten Arbeitgeber im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Gerade bei Kündigungen, Abmahnungen oder geplanten Personalmaßnahmen ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung sinnvoll. So lassen sich Risiken erkennen und die nächsten Schritte gezielt vorbereiten.

Sie möchten eine konkrete Situation besprechen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fragen Sie eine Erstberatung an.

FAQ zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitgeber

Ihre Ansprechpartnerin zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Als Rechtsanwältin und Partnerin der MTG Wirtschaftskanzlei berät Frau Ubben Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Sprechen Sie uns an.

Antje Ubben

Rechtsanwältin
Payrollexpert & Leitung des Spezialteams Lohn und Gehalt
Partnerin

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