Aktuelle Neuigkeiten

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Kostenlose Vortragsreihe – Alexander Rappl

Nicht verpassen – Kostenlose Vorträge von Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Partner der MTG Wirtschaftskanzlei, zum Thema Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer inkl. Compliance-Neuerungen in Weiden und Kelheim, IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.

Geschäftsführer einer GmbH leben mit dem Risiko, bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Sie tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, Vertragspartnern, dem Fiskus und der Allgemeinheit, in guten wie schlechten Zeiten. Der Pflichtenkatalog, den der Gesetzgeber und die Rechtsprechung aufgestellt haben, ist umfassend und wächst beständig. Aktuelle Neuerungen ergeben sich beispielsweise in der Erfassung von Arbeitszeit, durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Whistleblower-Richtlinie.

Um persönliche Nachteile zu vermeiden, müssen Geschäftsführer ihre Rechte und Pflichten kennen und auf dem aktuellen Stand bleiben. Worauf ein GmbH-Geschäftsführer zu achten hat und wie er eine Privathaftung möglichst vermeiden kann, darüber informiert Rechtsanwalt Alexander Rappl der MTG Wirtschaftskanzlei.

Jetzt anmelden! Ein paar Plätze sind noch frei!
➡️ 11. April 2024, Weiden: Anmeldung 11. April 2024
➡️ 23. April 2024, Kelheim: Anmeldung 23. April 2024

Weitere Termine der Vortragsreihe sind am 11. Juli 2024 und 10. Oktober 2024. Genauere Info’s folgen.

MTG bleibt „Digitale Steuerkanzlei“ – Auszeichnung 2024

Als digitale Kanzlei sind wir stets den berühmten Schritt voraus 💫

Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass die MTG Wirtschaftskanzlei im Jahr 2024 zum wiederholten Mal mit den Siegeln „Digitale Steuerkanzlei“ und „Zertifizierte Kanzlei“ von Wolters Kluwer ausgezeichnet wurde!

Diese Auszeichnungen unterstreichen unser Engagement für digitale Innovationen und exzellenten Service. Bei uns sind digitale Prozesse der Hauptbestandteil unserer Arbeitsweise. Wir arbeiten nachweislich digital, denn unsere internen Kanzleiprozesse sind digitalisiert und automatisiert – wir arbeiten nahezu papierlos in allen Niederlassungen der MTG Wirtschaftskanzlei.

Dank der kontinuierlichen Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen der ADDISON OneClick-Zertifizierung wie auch zum Fachassistenten-IT (FAIT) erweitern wir unser Expertenwissen und können unseren Mandanten erstklassige Beratung auf höchstem Niveau anbieten.

Wir sind unglaublich stolz darauf, als „DIGITALE STEUERKANZLEI 2024“ und „Zertifizierte Kanzlei 2024“ für unsere Leistungen ausgezeichnet worden zu sein.

Vielen Dank an unser engagiertes MTG-Team und unsere geschätzten Mandanten für ihr Vertrauen!

MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

Die Partnerrunde der MTG erweitert sich

Seit dem 1. Januar 2024 ist unsere Rechtsanwältin Antje Ubben Gesellschafterin der MTG Wirtschaftskanzlei und verstärkt seitdem die bisher siebenköpfige Equity-Partnerrunde der Kanzlei.

Antje startete 2018 als angestellte Rechtsanwältin bei der MTG Wirtschaftskanzlei. Als Payrollexpertin und Leitung des Spezialteams Lohn und Gehalt ist sie unter anderem in den Bereichen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig, vertritt Unternehmen und Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich im Arbeitsrecht und berät zu Auslandssachverhalten.

Bereits seit Januar 2021 ergänzte sie die Partnerrunde als angestellte Associate-Partnerin.

Herzlichen Glückwunsch und Willkommen im Gesellschafterkreis liebe Antje! 😊

Foto: MTG Wirtschaftskanzlei

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Weihnachtsgrüße 2023

Liebe Mandanten, liebe Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

Das vergangene Jahr war für uns alle ein aufregendes und erfolgreiches Abenteuer.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihre Treue und Zusammenarbeit zu danken.

Im Namen des gesamten MTG-Teams möchten wir Ihnen
von Herzen fröhliche Weihnachten und eine besinnliche Zeit im Kreise Ihrer Liebsten wünschen!

Möge diese festliche Jahreszeit für Sie von Freude, Liebe und wohltuender Entspannung geprägt sein.

Auch wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub.
Ab Donnerstag, 21. Dezember 2023, 12:00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2024 nutzen wir die Zeit, um Energie zu tanken und im neuen Jahr mit frischem Elan für Sie da zu sein.

Ab dem 2. Januar 2024 stehen wir Ihnen wieder mit vollem Engagement zur Verfügung.

Fröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start ins neue Jahr wünscht Ihnen das gesamte Team der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.