Aktuelle Neuigkeiten

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MTG @ Ausbildungsmesse Straubing 2023

Am Donnerstag, den 30. März 2023 heißt es wieder „Angle dir deinen Arbeitsplatz!“ 🐟

Auch dieses Jahr findest du uns von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr wieder auf der Ausbildungsmesse in der Joseph-von-Frauenhofer-Halle, Am Hagen 75, in Straubing!

Wir beantworten dir alle deine Fragen rund um die Ausbildung zum Steuerfachangestellten als auch zur Ausbildung in Verbindung mit einem Dualen Studium an einer unserer Kooperationshochschulen (TH Deggendorf, OTH Regensburg, TH Ingolstadt).

Komm vorbei, der Eintritt ist für dich kostenlos! 😊

Wir sehen uns in Straubing 😎

2 Tage Praktikum in den Ferien bei der MTG

Du bist nicht sicher, ob die Arbeit in einer Steuerkanzlei das Richtige für dich ist?

Dann mach doch ein 2-tägiges Praktikum in den Ferien bei uns und erfahre alles zur Ausbildung als Steuerfachangestellte/r oder über das Duale Studium!

Es gibt noch freie Plätze!

Die genauen Termine findest du hierBewirb dich schnell und einfach:
Mit einem Klick zur Onlinebewerbung!

Wir freuen uns auf euch 💙

MTG Newsletter 3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
 

  • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
  • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
  • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
  • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.

Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.

Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

  • Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
  • Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
  • Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
  • Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
  • Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
  • Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
  • Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Exzellenter Arbeitgeber 2023!

Auch dieses Jahr heißt es wieder:
Wir
sind exzellent! (Lächeln)

Erstklassige Beratung und herausragender Service: Das ist der Anspruch, den wir selbst an unsere Arbeit für unsere Mandanten haben. Um dies leisten zu können, spielen top-ausgebildete und top-motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. MTGler, die ihre Tätigkeit nicht als „Job“ sehen und entsprechend mit Leidenschaft sowie Herzblut bei der Sache sind.

Um diesen äußerst begehrten Schlag von Mitarbeitern zu gewinnen und langfristig an uns zu binden, legen wir bei der MTG Wirtschaftskanzlei seit jeher großen Wert auf ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Dies drückt sich zum Beispiel in einer fairen Vergütung, flexiblen Arbeitszeitmodellen, kollegialem Umgang miteinander sowie jede Menge Freiraum für die persönliche Weiterbildung und -entwicklung für unser komplettes Team aus.

Dass es sich hierbei nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern um gelebten Alltag bei der MTG Wirtschaftskanzlei, zeigt die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“, mit der wir bereits zum 2. Mal ausgezeichnet worden sind!

Dieses Qualitätssiegel wird jährlich vom Steuerberaterverband an die Steuerkanzleien und -büros vergeben, die ein überdurchschnittliches Engagement für ihre Mitarbeiter zeigen. Dies wird anhand eines umfassenden Audits überprüft, das auch eine anonyme Online-Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließt.

Wir sind stolz auf diese Auszeichnung sowie die damit verbundene Anerkennung für die herausragende Arbeitskultur bei uns.

Und wir sind uns sicher: Unsere Mandanten merken unserer täglichen Arbeit an, wie wohl sich das MTG Team fühlt!

#arbeitgebersiegel #steuerberatung #exzellenterarbeitgeber

MTG Newsletter 1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023/2024 an etlichen Stellschrauben gedreht. So wird der Grundfreibetrag sowohl in 2023 als auch in 2024 erhöht, der Einkommensteuertarif wird „geglättet“ und sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag werden erhöht.
Seit dem 28. November 2022 werden CORONA-Soforthilfe-Empfänger sowohl per email als auch schriftlich aufgefordert, ihre Berechtigung zum Empfang der Soforthilfe zu überprüfen.
Zudem möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
  • Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
  • Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
  • Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
  • Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
  • Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
  • Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
  • Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.

 

CORONA-SOFORTHILFE

CORONA-SOFORTHILFE

In Bayern erfolgt nun doch ein flächendeckendes, verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle Soforthilfeempfänger. Angeblich haben die Rückmeldequoten der Stichproben zu so hohen Rückzahlungsfällen geführt, dass der Bund auf einer vollständigen Rückmeldung aller Soforthilfeempfänger/innen besteht.
Rückmeldefrist bis zum 30. Juni 2023 über eine neue eingerichtete Aktionsseite.
Seit dem 28. November 2022 werden an die Empfänger/innen sowohl postalisch als auch per email Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet. Wer bis zum 30. Juni 2023 nicht freiwillig zurückgemeldet hat und im Rahmen einer Überprüfung nach Fristende doch noch mit einer Rückzahlung erwischt wird, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
MTG Weihnachtsgrüße

MTG Weihnachtsgrüße

Liebe Mandanten, liebe Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

staunen Sie auch immer, wie schnell die Zeit vergeht? Das Jahr ist schon wieder fast vorbei. Was bleibt, ist zurückzublicken und auf Erreichtes stolz zu sein. Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, welche vor uns allen stehen werden. Es ist Weihnachtszeit.

Mit diesem Weihnachtsgruß bedanken wir uns für ihr überwältigendes Vertrauen in diesem herausfordernden Jahr. Mit Ihnen wurde das Jahr zu einem großen Erfolg, auf dem wir im nächsten Jahr weiter aufbauen werden.
 
Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage im Kreis ihrer Liebsten!
 
Auch wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub.
Ab Montag, den 2. Januar 2023 sind wir wieder für Sie da!


Mit wunderbaren Weihnachtsgrüßen
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei