MTG Wirtschaftskanzlei:
Ihre Steuerberater für Insolvenzsteuerrecht
„Wir bieten Insolvenzverwaltern Full-Service-Steuerberatung in einem partnerschaftlichen Verhältnis.“
(Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH), Katharina Hammerl, angestellte Steuerberaterin)
Insolvenzsteuerrecht
Wir übernehmen die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowohl für die Zeit vor als auch nach der Insolvenzeröffnung.
Dabei kümmern wir uns sowohl im Regel- als auch im Eigenverwaltungsverfahren um die Abstimmung mit den zuständigen Finanzämtern mit dem Ziel einer masseschonenden Vorgehensweise.
Für die Berichterstattung des Insolvenzverwalters bzw. Gutachters bereiten wir die steuerlichen Rahmenbedingungen des Schuldnerunternehmens auf.
Selbst schwierige Detailfragen und die sich aus der engen Verflechtung von Insolvenz- und Steuerrecht ergebenden Spezialprobleme lösen wir kompetent und rechtssicher.
Dazu gehören beispielsweise die steuerlichen Auswirkungen von Anfechtungen und Verwertungshandlungen sowie steuerliche Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren.
Weitere Leistungen der MTG Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenzdienstleistungen:
Haben sie Fragen zum Thema Insolvenzsteuerrecht?
Ihre Ansprechpartner freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme!
Stefan Schwindl
Dipl.-Kfm.
Stefan Schwindl
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Partner
Katharina Hammerl
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH)
Katharina Hammerl
angestellte Steuerberaterin