E-Rechnungspflicht – Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie bei der Umsetzung

 

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich für Unternehmen in Deutschland das Rechnungswesen grundlegend: Die E-Rechnung wird im B2B-Bereich verpflichtend. Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen dann in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Bereits ab 2027 – für Kleinstunternehmen ab 2028 – gilt zusätzlich die Verpflichtung, Rechnungen in einem bestimmten maschinenlesbaren Format zu erstellen und zu versenden.

Die MTG Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg unterstützt Sie als verlässlicher Partner bei der Umstellung auf die E-Rechnung – rechtssicher, praxiserprobt und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

MTG Wirtschaftskanzlei

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Rechnungswesens. Anders als eine klassische Rechnung im PDF-Format ist eine E-Rechnung ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der sich automatisiert verarbeiten lässt – vom Versand über den Empfang bis zur Archivierung.

Typische Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD. Diese ermöglichen es, Rechnungsdaten direkt in die Buchhaltung oder ERP-Systeme zu integrieren, ohne dass manuelle Eingaben erforderlich sind. So wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch die Fehleranfälligkeit reduziert.

Warum eine PDF keine E-Rechnung ist

Auch wenn PDF-Rechnungen digital übermittelt werden, gelten sie nicht als E-Rechnungen im Sinne der neuen gesetzlichen Vorgaben. Sie sind bildhafte Darstellungen – für Menschen lesbar, aber nicht für automatisierte Verarbeitung durch Computersysteme geeignet.

Ab 2025 ist in Deutschland die E-Rechnung verpflichtend. Grundsätzlich berechtigt nur eine E-Rechnung zum Vorsteuerabzug. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird an die E-Rechnung geknüpft, wobei Übergangsregelungen gelten, bis alle Unternehmen zur E-Rechnungstellung verpflichtet sind. 

Die Fristen zur E-Rechnungspflicht im Überblick

1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von der Zustimmung des Empfängers. Wichtig: Nur strukturierte E-Rechnungen (z. B. im Format XRechnung oder ZUGFeRD) berechtigen künftig zum Vorsteuerabzug. PDF- oder Papierrechnungen reichen dafür nicht mehr aus.

1. Januar 2027

Zum 1. Januar 2027 sind Unternehmen verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu erstellen und zu versenden – in einem maschinenlesbaren Format. Wer seine Prozesse bis dahin nicht umgestellt hat, riskiert rechtliche und steuerliche Nachteile.

1. Januar 2028

Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro. Gleichzeitig soll ein bundesweites elektronisches Meldesystem starten, das Einzelumsätze digital an die Finanzverwaltung übermittelt. Die E-Rechnung wird damit zur Grundlage der zukünftigen Umsatzsteuerkontrolle.

Vorteile durch die Umstellung auf E-Rechnungen

Effizient und kostensparend

Reduzieren Sie Ihre Ausgaben für Papier, Druck, Porto und manuelle Bearbeitung.

Schnell, digital und fehlerfrei

Automatisierte Prozesse beschleunigen den Rechnungslauf und minimieren Eingabefehler.

Bessere Liquidität durch schnellere Zahlungen

Digitale Rechnungen erreichen Ihre Kundschaft sofort – und werden früher beglichen.

Rechtssicher und zukunftsfit

Nur strukturierte E-Rechnungen sichern ab 2025 den Vorsteuerabzug und erfüllen die Anforderungen des kommenden Meldesystems.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Das bedeutet:

  • Ihre IT-gestützten Rechnungsprozesse müssen angepasst werden
  • Sie benötigen geeignete Softwarelösungen zur Erstellung und Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten
  • Es sind revisionssichere Archivierungssysteme erforderlich
  • Ihre Mitarbeiter:innen müssen auf den Umgang mit E-Rechnungen vorbereitet sein

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand – doch die Einführung einer rechtskonformen E-Rechnungslösung bedarf Zeit, Fachwissen und strategischer Planung. Genau hier kommt die MTG Wirtschaftskanzlei ins Spiel.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema E-Rechnungen

MTG Wirtschaftskanzlei – Ihr Partner für die Umsetzung der E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis steuerlicher und rechtlicher Vorgaben. Als interdisziplinäre Steuerberatung mit eigenen IT- und Digitalisierungsexperten begleiten wir Sie praxisnah, persönlich und lösungsorientiert – an allen MTG-Standorten in Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Ganzheitliche digitale Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Unsere digitale Steuerberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Prozesse effizient und zukunftssicher zu gestalten. Erfahren Sie, wie wir Sie bei der digitalen Transformation Ihres Rechnungswesens begleiten können.

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Prozessanalyse

Wir analysieren Ihre bestehenden Rechnungsprozesse, identifizieren Schwachstellen und schaffen die Grundlage für eine sichere und effiziente Umstellung.

Software-Beratung

Wir beraten Sie zu geeigneten Softwarelösungen, neutral und ohne Produktbindung – passend zu Ihrer Unternehmensgröße und IT-Struktur.

Archiv & Buchhaltung

Wir überprüfen Ihre Archivierungs- und Buchhaltungssysteme, damit alle gesetzlichen Anforderungen an GoBD und E-Rechnungen erfüllt sind.

Technische Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der technischen Einführung, von der Schnittstellenprüfung bis zur Integration in Ihre bestehenden Abläufe.

Jetzt beraten lassen – MTG steht Ihnen zur Seite!

Ob in Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg – unsere Experten stehen Ihnen für alle Fragen rund um die E-Rechnung zur Verfügung.

Nutzen Sie die Zeit bis zur Einführung und stellen Sie Ihre Prozesse frühzeitig um – rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig.

Portrait von Karl Ferstl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der MTG Wirtschaftskanzlei

Karl Ferstl


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info@mtg-group.de

Spezialisierung, die sich lohnt:

Unsere Spezialbereiche – maßgeschneiderte Expertise für Ihren Erfolg

Neben Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung bietet die MTG Wirtschaftskanzlei ein breites Spektrum an spezialisierten Dienstleistungen. Ob IT-Beratung, Unternehmensnachfolge oder internationale Steuerfragen – unsere Experten an den Standorten Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg unterstützen Sie mit tiefgreifendem Fachwissen und praxisnahen Lösungen.