Fremdvergleich bei Vergütungen: Wann Umsatztantiemen steuerlich anerkannt werden

Bei Vergütungen an GmbH- oder AG-Gesellschafter stellt sich häufig die Frage, ob diese steuerlich anzuerkennen sind oder ob eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass umsatzabhängige Tantiemen an Minderheitsgesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein können.

 

Verdeckte Gewinnausschüttung: Grundsätzliche Kriterien

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt immer dann vor, wenn eine Körperschaft (z. B. GmbH oder AG) eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung erleidet, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, den Gewinn beeinflusst und nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht.

Bedeutung für Vergütungsvereinbarungen

Besonders sensibel ist die Abgrenzung bei Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände, die zugleich Anteilseigner sind. Hier prüft das Finanzamt genau, ob ein Fremdvergleich standhält.

Gefahr der Gewinnabsaugung

Vor allem umsatzabhängige Tantiemen stehen unter Verdacht, eine unzulässige Gewinnabsaugung darzustellen. Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung diese Vergütungsform daher nur in Ausnahmefällen an.

 

Das aktuelle BFH-Urteil: Umsatztantieme anerkannt

Der BFH hatte über den Fall eines Vorstandsmitglieds einer AG zu entscheiden, das zugleich Minderheitsaktionär war.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Schlüsselfaktor

In dem Streitfall hatte der Aufsichtsrat die Vergütung des Vorstands festgelegt. Da weder verwandtschaftliche Beziehungen bestanden noch eine beherrschende Stellung des Vorstandsmitglieds vorlag, sah der BFH keinen Grund, von einer vGA auszugehen. Der Aufsichtsrat sei gesetzlich verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft zu wahren – dies spricht für eine ordnungsgemäße Vergütungsvereinbarung.

Ausnahme statt Regel

Der BFH stellte klar: Eine vGA im Zusammenhang mit umsatz- oder gewinnabhängigen Tantiemen ist nur ausnahmsweise anzunehmen, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Aufsichtsrat die Interessen der Gesellschaft vernachlässigt und sich einseitig am Vorteil des Vorstands orientiert.

 

Fazit

Für Gesellschafter und Unternehmen bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Vergütungsmodellen. Umsatztantiemen können anerkannt werden, wenn sie fremdüblich vereinbart sind und keine beherrschende Einflussnahme durch den Gesellschafter vorliegt.

Sie möchten prüfen, ob Ihre Vergütungsvereinbarungen den steuerlichen Anforderungen entsprechen? Unsere Expertinnen und Experten der MTG Wirtschaftskanzlei in Regensburg, Kelheim, Ingolstadt, Straubing und Nürnberg unterstützen Sie gerne.

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Alexander Rappl beim Tag der Unternehmensnachfolge 2025
Jan. 21 2026

Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten: Online-Vortrag mit Rechtsanwalt Alexander Rappl

Eine frühzeitige und rechtssichere Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die...
Jan. 14 2026

Erweiterung der MTG Partnerrunde zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 wurden Steuerberaterin Stefanie Schmid zur Associate Partnerin und...
Gruppenfoto der Spendenübergabe von 20 Bildschirmen der MTG Wirtschaftskanzlei an das Berufsbildungswerk Abensberg
Dez. 29 2025

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt BBW mit 20 Bildschirmen

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat dem Berufsbildungswerk Abensberg insgesamt 20 Bildschirme zur...
Dez. 18 2025

Grundstücksübertragung im Erbfall – Wann die Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei bleibt

Bei der Übertragung von Immobilien fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Im Erbfall gelten jedoch...
Dez. 18 2025

E-Dienstwagen und Lohnsteuerbescheinigung – neue steuerliche Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Elektromobilität und internationale Beschäftigungsverhältnisse stellen Arbeitgeber und...
Dez. 18 2025

Anteilsverkauf bei der GmbH – Steuerliche Fallstricke für Geschäftsführer

Der Verkauf von GmbH-Anteilen kann für Geschäftsführer erhebliche steuerliche Folgen haben....
Dez. 18 2025

Steuerliche Neuerungen für Unternehmer – Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Konzernumbau

Unternehmer sehen sich regelmäßig mit steuerlichen Änderungen und aktueller Rechtsprechung...
Dez. 18 2025

Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen – wichtige Hinweise für Steuerzahler

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich...
Teamfoto der 1. Mannschaft des SV Edelweiss Mendorf mit MTG Rucksäcken
Dez. 16 2025

MTG unterstützt den SV Edelweiß Mendorf

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat die 1. Mannschaft des SV Edelweiß Mendorf, einen erfolgreichen...
Dez. 14 2025

Tag der Ausbildung 2025: MTG Kelheim öffnet Türen für Schüler

Am Buß- und Bettag, dem 19. November 2025, fand erneut der „Tag der Ausbildung“ des Landkreises...