Die europäische und nationale Gesetzgebung bringt auch 2025 wichtige Änderungen für Unternehmen mit sich. Besonders betroffen sind die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Sorgfaltspflichten (CSDDD) sowie die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Während die EU mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsregeln gewährt, hat das Bundesfinanzministerium die Details zur neuen Kleinunternehmerregelung vorgestellt.
Nachhaltigkeitsrichtlinien: Umsetzung verschoben
Die EU hat entschieden, die Anwendung zentraler Regelungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) um zwei Jahre nach hinten zu verschieben. Dieses Vorgehen ist auch als „Stop the Clock“ bekannt.
CSRD: Nachhaltigkeitsberichte erst ab 2027
Unternehmen der sogenannten „Wave 2“, die ursprünglich schon für das Geschäftsjahr 2025 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet gewesen wären, müssen ihre ersten Berichte nun erst für das Geschäftsjahr 2027 vorlegen.
CSDDD: Sorgfaltspflichten ab 2028
Die neuen Vorschriften zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten gelten für besonders große Unternehmen (über 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. Euro Umsatz) nun erst ab 2028 – ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen.
Fazit für Unternehmer: Die Verschiebung verschafft Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Dennoch ist es wichtig, die nationale Umsetzung im Blick zu behalten. Deutschland muss die CSRD bis 6. Juli 2024 ins nationale Recht übertragen, die Mitgliedstaaten die Omnibus-Richtlinie bis 26. Juli 2027.
Neue Kleinunternehmerregelung ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben für Kleinunternehmer. Das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten dazu veröffentlicht. Ziel der Reform ist eine Vereinfachung der Besteuerung sowie eine Entlastung kleiner Unternehmen.
Umsatzsteuerbefreiung und Steuerausweis
Kleinunternehmer profitieren künftig von einer umfassenden Umsatzsteuerbefreiung. Besonderheit: Weist ein Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, handelt es sich nun um einen unrichtigen (statt wie bisher unberechtigten) Steuerausweis. Dieser kann durch eine einfache Rechnungsberichtigung korrigiert werden.
Verzichtsregelung und grenzüberschreitender Handel
Ein bereits vor dem 1. Januar 2025 erklärter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bleibt weiterhin mindestens fünf Jahre verbindlich. Zudem wurde ein neues Meldeverfahren eingeführt: Damit können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden – ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels.
Fazit
Unternehmen sollten die Änderungen im Blick behalten: Während die EU den Zeitplan für Nachhaltigkeitsberichte lockert, bringt das deutsche Steuerrecht ab 2025 konkrete Erleichterungen für Kleinunternehmer.
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