Steuerliche Entlastungen im Überblick: Wachstumschancengesetz bietet neue Möglichkeiten für Unternehmen
Das neue Wachstumschancengesetz bringt ab 2025 eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, die gezielt Investitionen, Innovationen und nachhaltige Mobilität fördern. Besonders für mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Kapitalgesellschaften ergeben sich dadurch neue Chancen zur Steueroptimierung.
Degressive Abschreibung eingeführt
Von 2025 bis 2027 können bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung mit einer degressiven Abschreibung von 30 % pro Jahr schneller steuerlich geltend gemacht werden. Das schafft finanzielle Spielräume und stärkt die Liquidität.
Körperschaftsteuersatz sinkt schrittweise
Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028 über fünf Jahre hinweg auf 10 % gesenkt. Auch der Solidaritätszuschlag reduziert sich entsprechend. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung spürbar – ein klarer Vorteil für Rücklagenbildung und Investitionen.
Thesaurierungsbegünstigung verbessert
Einzel- und Mitunternehmer können künftig von einer niedrigeren Besteuerung profitieren, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben. Der begünstigte Steuersatz sinkt ab 2028 schrittweise auf 25 % – nicht entnommene Gewinne bleiben so für Investitionen verfügbar.
Forschungszulage wird ausgeweitet
Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. € jährlich. Ein zusätzlicher Gemeinkostenzuschlag sowie höhere förderfähige Stundensätze für Eigenleistungen schaffen attraktive Anreize für Unternehmen, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Mehr Vorteile für Elektrofahrzeuge
Die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen wird verbessert: Die Kaufpreisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenregelung steigt auf 100.000 €, zusätzlich gilt eine degressive Abschreibung mit attraktiven Staffelsätzen. So lohnt sich der Umstieg auf E-Mobilität noch mehr.
Zeitplan der Änderungen
Die meisten Maßnahmen treten ab 2025 in Kraft, die Erweiterung der Forschungszulage ab 1. Januar 2026. Körperschaftsteuersatz und Thesaurierungsbegünstigung werden ab 2028 stufenweise angepasst.
Fazit: Das Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen spürbare steuerliche Vorteile und neue Handlungsspielräume. Eine frühzeitige Planung und individuelle Beratung sind entscheidend, um diese Möglichkeiten optimal zu nutzen.
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