BGH-Urteil zur Kundenanlage – Neue Vorgaben für Betreiber und Netzbetreiber

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) die energierechtlichen Kriterien für die Einstufung von „Kundenanlagen“ nach § 3 Nr. 24a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu definiert. Dabei folgte der BGH der unionsrechtlichen Auslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und schafft so mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen, die dezentrale Energieanlagen betreiben oder nutzen.

In diesem Beitrag erklären wir, was das Urteil für Betreiber von Blockheizkraftwerken und anderen Energieanlagen bedeutet und wie Sie als Mandant der MTG Wirtschaftskanzlei von dieser Rechtsklarheit profitieren können.

 

Kundenanlage vs. Verteilernetz: Was bedeutet das BGH-Urteil?

Im Zentrum des Urteils stand ein Fall, bei dem ein Energieversorgungsunternehmen zwei Blockheizkraftwerke betrieb, um mehrere Wohnblöcke zu versorgen. Der lokale Netzbetreiber verweigerte den Anschluss der Anlagen als eigenständige Kundenanlagen. Sowohl die Landesregulierungsbehörde als auch das Oberlandesgericht (OLG) und letztlich der BGH bestätigten die Einstufung der Anlagen als Verteilernetz.

Wesentliche Entscheidungskriterien

Der BGH folgt dabei der Argumentation des EuGH, wonach eine Anlage nicht als Kundenanlage gilt, wenn sie der systematischen Weiterleitung von Strom an Dritte – also an Letztverbraucher – dient. In diesem Fall ist die Anlage als Verteilernetz im Sinne der EU-Richtlinie 2019/944 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) einzustufen. Dies hat erhebliche Auswirkungen: Denn Verteilernetze unterliegen strengeren regulatorischen Pflichten und Auflagen.

Im Gegensatz dazu kann eine Kundenanlage laut BGH bestehen, wenn sie Leitungen umfasst, die Strom weiterleiten, der nicht zum Verkauf bestimmt ist. Typisches Beispiel ist die Eigenversorgung mit Strom aus eigenen Anlagen, etwa bei Unternehmen oder privaten Immobilien. Dies eröffnet wichtige Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel für Contracting-Modelle oder den Betrieb von Eigenverbrauchsanlagen.

 

Handlungsempfehlungen für Betreiber und Unternehmen

Prüfung der Netztopologie und Abstimmung mit Behörden

Betreiber dezentraler Energieanlagen sollten ihre Netztopologien sorgfältig prüfen und bewerten, ob die Anlagen die Voraussetzungen einer Kundenanlage erfüllen oder als Verteilernetz eingestuft werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Landesregulierungsbehörden in Bayern – etwa in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg – kann hierbei helfen, Planungssicherheit zu gewinnen und regulatorische Risiken zu minimieren.

Gesetzgeberische Klarheit notwendig

Das BGH-Urteil macht auch deutlich: Der Begriff der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG muss gesetzgeberisch klarer und in Einklang mit dem europäischen Recht definiert werden. Bis dahin bleibt die Auslegung komplex und in der Praxis mit Unsicherheiten verbunden.

Als erfahrene Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung mit Standorten in ganz Bayern unterstützt die MTG Wirtschaftskanzlei Sie umfassend bei der rechtlichen und steuerlichen Bewertung Ihrer Energieanlagen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, regulatorische Herausforderungen zu meistern und Ihre Projekte sicher zu gestalten.

MTG Wirtschaftskanzlei – Ihr Partner für Energiewirtschaft und Recht

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung bei energierechtlichen Fragestellungen, etwa zur Kundenanlage oder zu Netzanschlussregelungen. Ob in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg – wir sind für Sie da.

Nutzen Sie unser Know-how, um von aktuellen Urteilen wie dem BGH-Beschluss zu profitieren und Ihre Anlagen rechts- und zukunftssicher zu gestalten.

Jetzt beraten lassen – Kontaktieren Sie die MTG Wirtschaftskanzlei für eine individuelle Prüfung Ihrer Energieanlagen.

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Foto der Preisverleihung des MTG Preises 2025 an der OTH Regensburg 2026 mit Anja Hartwig, Carolin Kwasny und Dr. Bernd Waffler der MTG Wirtschaftskanzlei Regensburg
Mai 17 2026

MTG-Preis 2025: Herzlichen Glückwunsch, Anja!

Im Rahmen der Absolventenfeier der Fakultät Business Management an der OTH Regensburg wurde am 17....
Mai 13 2026

MTG Wirtschaftskanzlei startet Zusammenarbeit mit Invest in Bavaria

Die MTG Wirtschaftskanzlei baut ihre internationale Beratungskompetenz weiter aus und ist ab...
Apr. 24 2026

Entschädigung bei Erbbaurecht: Wann Zahlungen steuerpflichtig sind

Entschädigungen für die vorzeitige Rückübertragung eines Erbbaurechts können steuerpflichtige...
Apr. 24 2026

Firmenwagen und Umsatzsteuer: Wann die private Nutzung zum Leistungsaustausch wird

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist nicht nur lohnsteuerlich, sondern auch umsatzsteuerlich...
Apr. 24 2026

Gesellschafter-Geschäftsführer und Firmenwagen: Privatnutzung steuerlich richtig behandeln

Die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist...
Apr. 24 2026

Investitionsabzugsbetrag und Geschäftsveräußerung: Aktuelle Steuerhinweise für Unternehmen

Investitionsabzugsbeträge und die umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung im Ganzen sind wichtige...
Apr. 24 2026

Kindergeld ohne Antrag, Pflichtteilsverzicht und E-Rezept: Wichtige Steueränderungen für Familien und Steuerzahler

Das Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden. Gleichzeitig bringen...
Gruppenfoto der Trikotübergabe der Bunkerladies an die MTG Wirtschaftskanzlei Regensburg, von links Trainer Robert Torunsky, Carolin Kwasny der MTG Regensburg, Lucia Kollmer der Bunkerladies Regensburg, Carolin Kwasny der MTG und Tom Kollmer Trainer der Bunkerladies, Foto von Hans-Christian Wagner
Apr. 01 2026

MTG Wirtschaftskanzlei setzt auf Sportförderung: Partnerschaft mit den Bunkerladies Regensburg

Die MTG Wirtschaftskanzlei engagiert sich seit vielen Jahren nicht nur in der Beratung, sondern...
Gruppenfoto an der OTH Regensburg mit Prof. Dr. Ralph Schneider, Präsident der OTH Regensburg, Michael Preißl und Carolin Kwasny (beide MTG Wirtschaftskanzlei), Stiftungsvorsitzender Dr. Bernd Waffler, Prof. Dr. Wolfgang Baier, Altpräsident der OTH Regensburg, und Albert Zettl, Personal- und Marktvorstand der Bayernwerk AG
März 26 2026

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Studenten der OTH Regensburg

Die MTG Wirtschaftskanzlei engagiert sich aktiv für die Fachkräfte von morgen: An der...
März 24 2026

Mietobjekte modernisieren: Wann Instandsetzungs- und Modernisierungskosten sofort absetzbar sind

Bei vermieteten Immobilien ist die steuerliche Einordnung von Instandsetzungs- und...