Energiekostenreform 2025 – Geplante Entlastungen und steuerliche Anreize für Unternehmen und Verbraucher

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD startet mit ambitionierten Plänen, um Energiekosten zu senken, die Klimatransformation voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Besonders im Fokus stehen Maßnahmen zur Reduzierung der Stromsteuer, Senkung der Netzentgelte, gezielte Entlastungen für energieintensive Branchen sowie steuerliche Investitionsanreize. Die MTG Wirtschaftskanzlei fasst für Sie die wichtigsten Reformpunkte zusammen und zeigt, worauf Unternehmen und Privatpersonen jetzt achten sollten.

 

Senkung der Energiekosten – Stromsteuer, Netzentgelte und Industriepreis

Stromsteuer auf EU-Mindestsatz für Unternehmen

Ein zentrales Vorhaben ist die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum. Statt der bisherigen 2,05 Ct/kWh sollen Unternehmen künftig nur noch 0,05 Ct/kWh zahlen – allerdings vorerst ausschließlich im produzierenden Gewerbe und in der Landwirtschaft.
Die Umsetzung wird voraussichtlich über die Verlängerung der bestehenden Entlastung nach § 9b StromStG erfolgen. Das bedeutet: Betroffene Unternehmen müssen weiterhin einen Entlastungsantrag stellen. Eine generelle Senkung für alle Verbraucher ist aktuell nicht geplant – Grund sind die hohen Steuerausfälle von jährlich 8–9 Milliarden Euro.

 

Deutliche Reduzierung der Netzentgelte

Ab 2026 sollen die Netzentgelte um etwa die Hälfte gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden. Der Bund übernimmt künftig einen größeren Anteil der Netzkosten, wodurch Strompreise für alle Verbraucher spürbar sinken sollen. Zudem entfällt die Gasspeicherumlage vollständig.

 

Geplanter Industriestrompreis

Für besonders energieintensive Branchen ist ein staatlich unterstützter Industriestrompreis geplant. Ziel ist ein gedeckelter Stromtarif von rund 5 Ct/kWh, bei dem der Staat die Differenz zum Marktpreis teilweise übernimmt. Voraussetzung für die Förderung sind Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren. Die Umsetzung wird nach EU-Beihilferecht geprüft und könnte ab 2026 starten.

 

Weitere Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

Verlängerung der Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation gleicht indirekte CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel aus. Sie soll entfristet und auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Unternehmen können dadurch jährlich Zuschüsse beantragen, um internationale Wettbewerbsnachteile zu verringern.

 

Reform der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmenetze

Die Bundesregierung plant eine Novelle des KWK-Gesetzes, um Anlagen auf klimaneutrale Brennstoffe wie Biogas oder Wasserstoff umzustellen. Parallel soll der Ausbau der Wärmenetze forciert werden – Ziel: Bis 2030 soll mindestens 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Förderprogramme wie die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ werden langfristig gestärkt.

 

Steuerliches Investitionssofortprogramm

Mit dem neuen „Investitionsbooster“ setzt die Regierung zusätzliche Anreize:

  • Degressive Abschreibung bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (2025–2027)
  • Körperschaftsteuersenkung von 15 % auf 10 % bis 2032
  • Erhöhung der Forschungszulage auf 12 Mio. € plus 20 % Gemeinkostenzuschlag
  • Förderung der Elektromobilität durch neue Abschreibungsmodelle und höhere Preisgrenzen

 

Die geplanten Maßnahmen bringen Chancen – aber auch Anpassungsbedarf. Unternehmen sollten Investitionen und Energiekostenstrategien frühzeitig planen, um von den Entlastungen zu profitieren. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie mit fundierter Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre individuellen Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen.

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