Steuertipps für Steuerzahler – Elektronische Beurkundung, ETFs und Pauschbeträge

Die Digitalisierung des Notariatswesens, steuerliche Entlastungen für Anleger und die gezielte Unterstützung von Menschen mit Behinderung bieten neue Chancen und Herausforderungen für Steuerzahler. Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert über die aktuellen Entwicklungen in der elektronischen Beurkundung, die Besteuerung von Investmentfonds sowie die Nutzung von Behinderten-Pauschbeträgen und gemeinnützigen Vergünstigungen. Diese praxisnahen Hinweise helfen Unternehmen, Privatpersonen und mittelständischen Mandanten, rechtlich korrekt und steuerlich effizient zu handeln.

 

Elektronische Beurkundung – Digitalisierung im Notariat

Vorteile für Unternehmen und Privatpersonen

Das Bundesjustizministerium plant die Einführung elektronischer Präsenzbeurkundungen. Ziel ist es, notarielle Urkunden vollständig digital zu erstellen und zu unterzeichnen, z. B. bei Grundstückskäufen oder Eheverträgen. Bisher erforderte die Beurkundung Papierdokumente, während die Verwaltung bereits elektronisch erfolgt. Dieser Medienbruch soll künftig entfallen. Elektronisch beglaubigte Abschriften sollen künftig ausreichen, um die Wirksamkeit der Erklärung zu gewährleisten.

Unternehmen und Privatpersonen in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg profitieren von effizienteren Prozessen und weniger Verwaltungsaufwand.

Steuerliche Entlastung durch Investmentfonds, Pauschbeträge und Gemeinnützigkeit

ETF-Besteuerung leicht verständlich

Exchange Traded Funds (ETFs) sind bei Anlegern beliebt, da sie flexibel, transparent und unkompliziert sind. In Deutschland übernehmen depotführende Banken die Besteuerung inklusive Vorabpauschale und Abgeltungsteuer. Anleger müssen diese Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben.

  • Abgeltungsteuer: 25 % auf Gewinne
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf Abgeltungsteuer
  • Kirchensteuer: 8–9 % je nach Bundesland

Teilfreistellungen reduzieren die Steuerlast je nach Fondsart:

  • Aktienfonds (>51 % Aktienanteil): 30 % steuerfrei
  • Mischfonds (>25 % Aktienanteil): 15 % steuerfrei
  • Immobilienfonds (>50 % Immobilien): 60 % steuerfrei
  • Auslandsimmobilienfonds: 80 % steuerfrei

Thesaurierende Fonds werden jährlich über Vorabsteuern besteuert, wodurch sie langfristig mit ausschüttenden Fonds steuerlich gleichgestellt sind. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person kann die Steuerlast zusätzlich senken. Weitere Tipps finden Sie auf unserer Steuerberatung-Seite.

 

Behinderten-Pauschbetrag und Pflegegrade

Menschen mit Behinderung oder Pflegegrad profitieren vom Behinderten-Pauschbetrag. Dieser gilt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 und ist gestaffelt:

  • 20 GdB/Merkzeichen = 384 €
  • 25–30 GdB/Merkzeichen =  620 €
  • 35–40 GdB/Merkzeichen =  860 €
  • 45–50 GdB/Merkzeichen =  1.140 €
  • 55–60 GdB/Merkzeichen =  1.440 €
  • 65–70 GdB/Merkzeichen =  1.780 €
  • 75–80 GdB/Merkzeichen =  2.120 €
  • 85–90 GdB/Merkzeichen =  2.460 €
  • 95–100 GdB/Merkzeichen = 2.840 €
  • Hilflose, blinde oder taubblinde Personen (H/Bl/TBl) = 7.400 €

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 erhalten ebenfalls den Höchstbetrag von 7.400 €. Die Beantragung erfolgt über die Einkommensteuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“, selbst wenn der Pflegegrad erst im Jahresverlauf festgestellt wird.

 

Gemeinnützigkeit und digitale Petitionsplattformen

Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, genießen Steuerbefreiungen bei Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass auch Online-Petitionsplattformen die Gemeinnützigkeit erfüllen können, sofern sie neutral und parteipolitisch unabhängig arbeiten. Eine erneute Prüfung durch das Finanzgericht kann im Einzelfall erforderlich sein.

 

Für weiterführende Informationen und persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung: MTG Wirtschaftskanzlei | Digitale Steuerberatung für effiziente Steuerprozesse

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