Angabe von Netto- oder Bruttopreisen?

Umsatzsteuerklauseln im Spannungsfeld zur Preisangabenverordnung

Hintergrund

Mit der Anwendung des § 2b UStG sind zahlreiche Kommunen dazu übergegangen, in ihren Benutzungsgebührensatzungen Nettobeträge auszuweisen und mit einem Zusatz zu versehen, dass die Umsatzsteuer „gegebenenfalls“ hinzuzurechnen sei.

Grund war vor allem, dass der tatsächliche Anwendungszeitpunkt des § 2b UStG sich nicht prognostizieren ließ, die steuerliche Einordnung noch nicht rechtssicher vorgenommen werden kann und teilweise auch vom Überschreiten von Umsatzgrenzen abhängt. Eine Angabe von Nettopreisen „zzgl. Gesetzlich anfallender Umsatzsteuer“ sollte den Kommunen hier Flexibilität und einfaches Reagieren auf die sich ergebende steuerliche Einordnung ermöglichen. Das Innenministerium Baden-Württemberg stellt jetzt klar: Diese Praxis ist oftmals nicht mit der Preisangabenverordnung (PAngV) vereinbar – eine Auffassung, der sich mittlerweile auch der Deutsche Städtetag angeschlossen hat.

 

Anwendungsbereich der PAngV

Leistungen gegenüber Verbrauchern

Die PAngV gilt grundsätzlich immer dann, wenn Leistungen gegenüber Verbrauchern angeboten werden.

Weitere Einschränkung: Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte

Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sind zudem nur dann von der Anwendung betroffen, wenn Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte für Leistungen von Gebietskörperschaften gegenüber Verbrauchern unterliegen damit den Transparenzpflichten der PAngV.

 

Konsequenzen für kommunale Satzungen

Anpassung bestehender Satzungen

§ 3 Abs. 1 PAngV verlangt die Angabe des Gesamtpreises, also des Preises inklusive Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile. Die bisher häufig verwendete Formulierung „zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“ genügt diesen Anforderungen nicht. Betroffene Satzungen, die solche Klauseln enthalten, sind daher spätestens bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) anzupassen .

Ausnahmen und regelmäßige Prüfung

Nicht betroffen sind Verwaltungsgebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), da diese nicht in den Anwendungsbereich der PAngV fallen. Auch rein hoheitliche Benutzungsgebühren, die traditionell ohne Umsatzsteuer erhoben werden, dürften keinem Anpassungsbedarf unterliegen, weil hier in der Regel auf Umsatzsteuerklauseln verzichtet wurde.

Sofern die Steuerpflicht von Benutzungsgebühren von der Umsatzhöhe (z.B. der Grenze von € 17.500 gem. § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG) abhängt, wird eine regelmäßige Überprüfung der Satzung und Umsatzgrenze und ggf. eine Anpassung des „Bruttopreises“ erforderlich sein, um finanzielle Einbußen zu verhindern.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die PAngV ist eine bundesrechtliche Verordnung und damit höherrangiges Recht. Ein Verstoß stellt keinen bloßen „Formfehler“ dar, sondern kann als materieller Mangel zur (Teil-)Nichtigkeit der Satzung führen.

Betroffene Kommunen riskieren, dass entsprechende Gebührensätze vor Verwaltungsgerichten keinen Bestand haben.

 

09/2025

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Aug. 03 2026

Kommunalunternehmen als Generalübernehmer? Chancen und Risiken

Ein Kommunalunternehmen (KU) nach Art. 89 ff. BayGO kann grundsätzlich als Generalübernehmer (GÜ)...
Aug. 03 2026

Mitteilungspflicht bei Änderungen in kommunalen Aufsichtsräten

Nach den Kommunalwahlen in Bayern im März 2026 ist es vielerorts zu größeren Änderungen in der...
Juli 24 2026

Versorgungsleistungen bei Betriebsübertragung: Ist der Nutzungswert einer Wohnung steuerlich abziehbar?

Die steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei einer Betriebsübertragung beschäftigt...
Juli 24 2026

Anteilsverkauf einer GmbH: Wann wird die Fortführung des Geschäftsführeramts steuerlich zum Arbeitslohn?

Der Verkauf von GmbH-Anteilen wirft häufig komplexe steuerliche Fragen auf. Besonders relevant ist...
Juli 24 2026

Elterngeld optimieren: Wie ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel die staatliche Förderung erhöhen kann

Das Elterngeld ist für viele Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt...
Juli 24 2026

Erbschaft und Baudenkmal: Wichtige BFH-Urteile für Hausbesitzer im Überblick

Die Bewertung geerbter oder verschenkter Immobilien sowie die steuerliche Behandlung von...
Juli 24 2026

Phishing, Auslandskonten, Erbschaftsteuer und aktuelle BFH-Urteile

Die aktuelle steuerliche Rechtsprechung und neue Hinweise der Finanzverwaltung betreffen sowohl...
Juli 03 2026

Die MTG Wirtschaftskanzlei in Lissabon

Ein Rückblick auf das AGN-Europatreffen 2026

Juli 02 2026

Jahressteuergesetz 2026 und § 2b UStG: Signale aus Gesetzgebung und Verwaltung

Das BMF hat einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Was darin...
Juli 02 2026

BFH verschärft Anforderungen an Ergebnisabführungsverträge: Handlungsbedarf für kommunale Konzernstrukturen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. November 2025 (I R 37/22) wichtige Anforderungen an die...