Angabe von Netto- oder Bruttopreisen?

Umsatzsteuerklauseln im Spannungsfeld zur Preisangabenverordnung

Hintergrund

Mit der Anwendung des § 2b UStG sind zahlreiche Kommunen dazu übergegangen, in ihren Benutzungsgebührensatzungen Nettobeträge auszuweisen und mit einem Zusatz zu versehen, dass die Umsatzsteuer „gegebenenfalls“ hinzuzurechnen sei.

Grund war vor allem, dass der tatsächliche Anwendungszeitpunkt des § 2b UStG sich nicht prognostizieren ließ, die steuerliche Einordnung noch nicht rechtssicher vorgenommen werden kann und teilweise auch vom Überschreiten von Umsatzgrenzen abhängt. Eine Angabe von Nettopreisen „zzgl. Gesetzlich anfallender Umsatzsteuer“ sollte den Kommunen hier Flexibilität und einfaches Reagieren auf die sich ergebende steuerliche Einordnung ermöglichen. Das Innenministerium Baden-Württemberg stellt jetzt klar: Diese Praxis ist oftmals nicht mit der Preisangabenverordnung (PAngV) vereinbar – eine Auffassung, der sich mittlerweile auch der Deutsche Städtetag angeschlossen hat.

 

Anwendungsbereich der PAngV

Leistungen gegenüber Verbrauchern

Die PAngV gilt grundsätzlich immer dann, wenn Leistungen gegenüber Verbrauchern angeboten werden.

Weitere Einschränkung: Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte

Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sind zudem nur dann von der Anwendung betroffen, wenn Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte für Leistungen von Gebietskörperschaften gegenüber Verbrauchern unterliegen damit den Transparenzpflichten der PAngV.

 

Konsequenzen für kommunale Satzungen

Anpassung bestehender Satzungen

§ 3 Abs. 1 PAngV verlangt die Angabe des Gesamtpreises, also des Preises inklusive Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile. Die bisher häufig verwendete Formulierung „zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“ genügt diesen Anforderungen nicht. Betroffene Satzungen, die solche Klauseln enthalten, sind daher spätestens bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts (§ 2b UStG) anzupassen .

Ausnahmen und regelmäßige Prüfung

Nicht betroffen sind Verwaltungsgebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), da diese nicht in den Anwendungsbereich der PAngV fallen. Auch rein hoheitliche Benutzungsgebühren, die traditionell ohne Umsatzsteuer erhoben werden, dürften keinem Anpassungsbedarf unterliegen, weil hier in der Regel auf Umsatzsteuerklauseln verzichtet wurde.

Sofern die Steuerpflicht von Benutzungsgebühren von der Umsatzhöhe (z.B. der Grenze von € 17.500 gem. § 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG) abhängt, wird eine regelmäßige Überprüfung der Satzung und Umsatzgrenze und ggf. eine Anpassung des „Bruttopreises“ erforderlich sein, um finanzielle Einbußen zu verhindern.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die PAngV ist eine bundesrechtliche Verordnung und damit höherrangiges Recht. Ein Verstoß stellt keinen bloßen „Formfehler“ dar, sondern kann als materieller Mangel zur (Teil-)Nichtigkeit der Satzung führen.

Betroffene Kommunen riskieren, dass entsprechende Gebührensätze vor Verwaltungsgerichten keinen Bestand haben.

 

09/2025

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Gruppenfoto der Trikotübergabe der Bunkerladies an die MTG Wirtschaftskanzlei Regensburg, von links Trainer Robert Torunsky, Carolin Kwasny der MTG Regensburg, Lucia Kollmer der Bunkerladies Regensburg, Carolin Kwasny der MTG und Tom Kollmer Trainer der Bunkerladies, Foto von Hans-Christian Wagner
Apr. 01 2026

MTG Wirtschaftskanzlei setzt auf Sportförderung: Partnerschaft mit den Bunkerladies Regensburg

Die MTG Wirtschaftskanzlei engagiert sich seit vielen Jahren nicht nur in der Beratung, sondern...
Gruppenfoto an der OTH Regensburg mit Prof. Dr. Ralph Schneider, Präsident der OTH Regensburg, Michael Preißl und Carolin Kwasny (beide MTG Wirtschaftskanzlei), Stiftungsvorsitzender Dr. Bernd Waffler, Prof. Dr. Wolfgang Baier, Altpräsident der OTH Regensburg, und Albert Zettl, Personal- und Marktvorstand der Bayernwerk AG
März 26 2026

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Studenten der OTH Regensburg

Die MTG Wirtschaftskanzlei engagiert sich aktiv für die Fachkräfte von morgen: An der...
März 24 2026

Mietobjekte modernisieren: Wann Instandsetzungs- und Modernisierungskosten sofort absetzbar sind

Bei vermieteten Immobilien ist die steuerliche Einordnung von Instandsetzungs- und...
März 24 2026

Verabschiedung im Ruhestand: Wann die Feier des Arbeitgebers keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst

Eine Verabschiedungsfeier zum Ruhestand kann lohnsteuerlich unproblematisch sein, wenn sie als...
März 24 2026

Pensionszusage bei Entgeltumwandlung: Wann die steuerliche Anerkennung gelingt

Pensionszusagen an GmbH-Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer sind ein sensibles Thema...
März 24 2026

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Kettenübertragung: Neue Klarheit für Unternehmen

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmensübertragungen ist für Unternehmen, Investoren und...
März 24 2026

Aktuelle Steuerhinweise für Unternehmen und Privatpersonen in Bayern

Die bayerische Finanzverwaltung und die aktuelle BFH-Rechtsprechung bringen mehrere...
Firmengebäude von Schwarz & Sohn in Mainburg
März 19 2026

Unternehmensnachfolge im Mittelstand: MTG beim Zukunftsforum in Mainburg

Viele Unternehmer wissen, dass sie ihr Unternehmen irgendwann übergeben müssen – doch nur wenige...
Gruppenfoto vom Wirtschaftsjunioren Frühstück bei der MTG Wirtschaftskanzlei in Kelheim mit Antje Ubben, Rechtsanwältin und Partnerin der MTG und Regina Schels, Steuerberaterin und Associate Partnerin der MTG Wirtschaftskanzlei, sowie Manuel Lorenz der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Thomas Wallner von Wallnermarketing, Franz Pietruska von Fotografie Pietruska, Annika Brunner von Sanitätshaus KEHvita, Michael Singer von B+Z Gruppe, Stefanie Zizlsperger von Z-Fenster-Technik KG
März 12 2026

Wirtschaftsjunioren-Frühstück in der Kanzlei Kelheim

Netzwerk, Austausch und neue Perspektiven beim Format „Auf einen Kaffee zu…“ der...
März 10 2026

Der Wassercent in Bayern kommt – Neue Abgabe auf Grundwasserentnahmen ab Juli 2026

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) führt Bayern erstmals ein...