Die Nachfolgeplanung ist für Unternehmer entscheidend, um den Fortbestand des Unternehmens und die Absicherung der Familie zu gewährleisten. Ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament minimiert rechtliche Risiken und steuerliche Belastungen. Die MTG Wirtschaftskanzlei zeigt praxisnahe Empfehlungen und aktuelle Gerichtsurteile.
1. Das Unternehmertestament – Schlüssel zur sicheren Unternehmensnachfolge
Für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland ist die Nachfolge bis 2026 eine zentrale Herausforderung. Unternehmer, die ihr Unternehmen innerhalb der Familie weitergeben möchten, profitieren von klaren testamentarischen Regelungen.
Ziele eines Unternehmertestaments
Ein Unternehmertestament verfolgt mehrere wesentliche Ziele:
- Sicherung der Unternehmensfortführung: Der Unternehmer legt den Nachfolger fest, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten.
- Absicherung der Familie: Ehepartner und Kinder werden wirtschaftlich geschützt, ins-besondere weichende Erben.
- Reduzierung von Ausgleichsansprüchen: Pflichtteils- und Abfindungsansprüche wer-den minimiert, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
- Optimierung der steuerlichen Belastung: Die Nachfolge wird unter steuerlichen Gesichtspunkten gestaltet, um die Gesamtbelastung zu reduzieren.
Wichtige Gestaltungshinweise
- Vermeidung von Erbengemeinschaften: Besonders bei Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften sollte die Nachfolge nicht über eine Erbengemeinschaft erfolgen, um Entscheidungsprozesse und Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden.
- Direkte Benennung des Nachfolgers: Eine klare Nennung des Nachfolgers im Testa-ment verhindert spätere Unklarheiten.
- Regelungen zur Testamentsvollstreckung: Insbesondere bei minderjährigen Nachfol-gern oder Übergangsphasen des Unternehmens kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein.
- Flexibilität bewahren: Das Testament sollte regelmäßig überprüft und an neue Lebensumstände angepasst werden.
Die MTG Rechtsberatung unterstützt Unternehmer in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg bei der Erstellung rechtssicherer Unternehmertestamente, die den Fortbestand des Unternehmens und die Interessen der Familie sichern.
2. Zerrissenes Testament im Bankschließfach gilt als Widerruf
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser als wirksamer Widerruf gilt – selbst wenn das zerrissene Dokument später in einem Bankschließfach aufbewahrt wird.
Entscheidung des OLG Frankfurt
Im konkreten Fall hatte der Erblasser ein handschriftliches Testament, das eine dritte Person begünstigte, längs zerrissen und anschließend im Schließfach deponiert. Nach seinem Tod beantragte die begünstigte Person einen Erbschein. Sowohl das Nachlassgericht als auch das OLG Frankfurt lehnten den Antrag ab.
Gesetzliche Grundlagen
- Widerruf durch Zerreißen: Nach § 2255 BGB gilt das Zerreißen eines Testaments als Widerruf, wenn der Erblasser die Verfügung bewusst aufheben wollte.
- Gesetzliche Vermutung: Es wird vermutet, dass ein Widerruf mit entsprechender Absicht erfolgt ist.
- Aufbewahrung im Schließfach: Die spätere Lagerung des zerrissenen Testaments widerlegt die Vermutung des Widerrufs nicht.
Bedeutung für Erblasser und Erben
Für Erblasser bedeutet dies, dass ein Testament durch bewusste Zerstörung wirksam widerrufen werden kann. Erben sollten prüfen, ob ein Testament formell und inhaltlich gültig ist. Die MTG Rechtsberatung berät Privatpersonen und Unternehmer praxisnah, um Konflikte und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Fazit für Unternehmer und Erblasser
Ein Unternehmertestament ist unverzichtbar, um Unternehmensnachfolge, Familieninteressen und steuerliche Aspekte sicher zu gestalten. Gleichzeitig schützt die klare Kenntnis über Testamentswiderruf Unternehmer und Erblasser vor rechtlichen Unsicherheiten. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Unternehmen, Privatpersonen und Gesellschafter in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg mit individueller Beratung und rechtssicheren Lösungen.

