Mit der geplanten Aktivrente ab 2026 sollen Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, finanziell stärker motiviert werden. Arbeitnehmer können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – unabhängig davon, ob sie im alten oder in einem neuen Job tätig sind. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt die wichtigsten Details für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Steuerfreie Aktivrente: Weiterarbeiten im Alter wird attraktiver
Steuerfreiheit bis 2.000 Euro monatlich ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung im bisherigen Beruf fortgesetzt oder eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Insgesamt können damit bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei erzielt werden.
Ein besonderer Vorteil: Der steuerfreie Arbeitslohn aus der Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wirkt sich also nicht auf den Steuersatz für übrige Einkünfte aus.
Geltung in Lohnsteuer und Einkommensteuerveranlagung
Die Steuerbefreiung gilt sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Einkommensteuerverfahren. Wird die Steuerklasse VI angewendet, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerfreistellung nicht bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt wurde. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen und entsprechend dokumentieren.
Die Neuregelung berücksichtigt auch die Übergangsaltersgrenzen für Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963. Somit profitieren alle Personen, die in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, von der neuen steuerlichen Begünstigung.
Beitragsabhängigkeit und Ausschlüsse
Begünstigt sind nur Einkünfte aus aktiver nichtselbstständiger Arbeit, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Damit ist die Steuerfreiheit nicht an den tatsächlichen Rentenbezug gekoppelt – sie gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente oder Versorgungsbezüge bezogen werden.
Ausgeschlossen ist die Begünstigung jedoch für:
- geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs),
- beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH,
- Tätigkeiten ohne Beitragspflicht zur Rentenversicherung.
Die steuerfreie Aktivrente ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig anpassen.
Neuregelung stärkt den Arbeitsmarkt für Seniorinnen und Senioren
Mit der Aktivrente will der Gesetzgeber den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Berufsleben steuerlich attraktiver gestalten. Für Arbeitgeber eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger zu binden. Für Arbeitnehmer entsteht ein finanzieller Anreiz, über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben.
Die MTG Steuerberatung unterstützt Sie bei der Gestaltung steuerfreier Zusatzvergütungen und berät zu arbeits- und lohnsteuerlichen Fragen rund um die Aktivrente – an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

