Steuerermäßigung für energetische Sanierung: So profitieren Hausbesitzer steuerlich

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann seit einigen Jahren deutliche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen für den Steuerabzug nun erneut konkretisiert. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt, welche Maßnahmen gefördert werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie Hausbesitzer ihre Sanierung steuerlich optimal gestalten.

Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung für selbst genutzte Immobilien

Absetzbare Kosten und Höhe der Steuerermäßigung

Hausbesitzer, die eine ältere, selbst bewohnte Immobilie (mindestens zehn Jahre alt) sanieren, können die Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von der Einkommensteuer absetzen. Der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre und beträgt:

  • im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im zweiten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im dritten Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 €

Damit lassen sich bis zu 40.000 € der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Objekt muss selbst genutzt werden.
  • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
  • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt und unbar bezahlt werden.
  • Es darf keine zusätzliche Förderung (z. B. KfW-Zuschuss oder Denkmal-AfA) für dieselbe Maßnahme gewährt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt: Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster über die durchgeführten energetischen Maßnahmen ausstellen. Nur mit dieser Bestätigung ist der Steuerabzug zulässig.

Abgrenzung zur KfW-Förderung und individuelle Beratung

Hausbesitzer sollten vor Beginn der Sanierungsarbeiten prüfen, ob sich eine direkte Steuerermäßigung oder eine staatliche Förderung (z. B. KfW-Programm) finanziell stärker lohnt. Beide Varianten sind nicht kombinierbar. Die Entscheidung hängt von der Höhe der Investition, der individuellen Steuerbelastung und dem energetischen Umfang der Maßnahme ab.
➡️ Die MTG Steuerberatung unterstützt Eigentümer bei der Optimierung von Sanierungskosten und prüft, welche Fördervariante die größten steuerlichen Vorteile bringt.

 

Energetisch sanieren und Steuern sparen – mit professioneller Beratung

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen macht Investitionen in den Klimaschutz auch finanziell attraktiv. Wer alle Voraussetzungen erfüllt und die Bescheinigung korrekt einholt, kann mehrere Tausend Euro Steuerersparnis erzielen.

Die MTG Wirtschaftskanzlei berät Sie umfassend zu steuerlichen Vorteilen, Förderprogrammen und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die energetische Sanierung Ihres Eigenheims – an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

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