Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert zu drei Themen mit hoher Relevanz für Mandanten, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen: dem Steueränderungsgesetz 2025, der Einspruchsstatistik 2024 sowie einem BFH-Urteil zum Datenschutz. Im Fokus stehen konkrete Auswirkungen und Handlungsempfehlungen. (Standorte: Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt, Nürnberg; Leistungen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung.)
Steueränderungsgesetz 2025: Geplante Entlastungen ab 2026
Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf beschlossen; die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für Dezember 2025 vorgesehen. Ziel ist eine spürbare finanzielle Entlastung breiter Bevölkerungskreise und ehrenamtlich Engagierter sowie eine Stärkung der Gastronomie. Nachfolgend die maßgeblichen Punkte und ihre praktische Bedeutung.
Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Ab 1. Januar 2026 soll die Pauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer betragen und bereits ab Kilometer 1 gelten. Beispiel: Bei 10 km einfacher Strecke an fünf Arbeitstagen pro Woche entstehen ca. 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird). Das begünstigt besonders Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen.
Mobilitätsprämie ohne Befristung
Die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie wird aufgehoben. Damit können Steuerzahler mit geringeren Einkommen die Prämie auch nach 2026 weiterhin nutzen, wenn sie lange Wege und geringe steuerliche Entlastungswirkung kombinieren. Für Anspruch und Antragstellung prüfen wir Ihre Voraussetzungen und übernehmen die Abwicklung.
Gastronomie: Umsatzsteuer auf Speisen 7 Prozent
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) ist ab 2026 eine Reduzierung des Steuersatzes von 19 % auf 7 % geplant. Profitieren sollen neben klassischen Gastronomiebetrieben auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmitteleinzelhandel, Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Unternehmen sollten frühzeitig Preiskalkulation, Kassenprogramm und Rechnungslayout anpassen.
Mehr Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche
Die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 € auf 3.300 € sowie der Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € würdigt bürgerschaftliches Engagement. Vereine und Träger sollten Satzungen, Verträge und Zahlungsabläufe prüfen, um die Vorteile rechtssicher zu nutzen.
Einspruch und Datenschutz: Zahlen 2024 und BFH-Entscheidung im Überblick
Die aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums belegt hohe Erfolgschancen im Einspruchsverfahren. Zugleich konkretisiert ein BFH-Urteil die Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Finanzämtern bei anonymen Anzeigen. Was Sie jetzt wissen und beachten sollten:
Einsprüche 2024: Deutlicher Rückgang der Fälle, 68 Prozent erfolgreich
2024 wurden 5,915 Mio. Einsprüche eingelegt; inkl. Vorjahresrückständen bearbeiteten die Finanzämter über 14,56 Mio. Fälle. Gegenüber 2023 sanken die Eingänge um 40,4 % (Sondereffekt Grundsteuerreform). In 68 % der erledigten Fälle wurden Bescheide zugunsten der Steuerpflichtigen geändert; 13,1 % blieben (teil-)erfolglos, 17,6 % wurden zurückgenommen. Das zeigt: Ein gut begründeter Einspruch lohnt sich häufig.
Frist, Vorgehen, typische Ansatzpunkte
Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Prüfen Sie Bescheide unmittelbar – häufige Korrekturen betreffen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder fehlerhafte Datenübernahmen. Die MTG Wirtschaftskanzlei übernimmt die fristgerechte Einlegung, die Begründung und die Kommunikation mit der Behörde.
BFH: Kein Anspruch auf Offenlegung anonymer Anzeigen
Der Bundesfinanzhof stellt klar: Steuerpflichtige haben grundsätzlich keinen Anspruch, den Inhalt einer anonymen Anzeige zu erfahren. Das Geheimhaltungsinteresse der Hinweisgeber und der Finanzverwaltung wiegt regelmäßig schwerer als das Informationsinteresse der betroffenen Person. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn Betroffene infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt wären. Auch die DSGVO vermittelt keinen weitergehenden Anspruch.
Praxisfolgen und unsere Empfehlung
Für Betriebe (z. B. Gastronomie) bedeutet das: Bei Prüfungen nach Hinweisen ist Transparenz in Kassen- und Verfahrensdokumentation entscheidend; die Identität von Hinweisgebern bleibt geschützt. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um Mitwirkungspflichten zu erfüllen und Rechte zu wahren. Unsere Teams aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung begleiten Sie interdisziplinär – von der Erstprüfung des Bescheids bis zur Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren.
Fazit:
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Entlastungen für Arbeitnehmer, Ehrenamt und Gastronomie. Die Einspruchsstatistik unterstreicht die Erfolgschancen gut begründeter Rechtsbehelfe. Zugleich zeigt das BFH-Urteil, dass Datenschutz und Hinweisgeberschutz hohe Priorität haben. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie an den Standorten Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg umfassend und praxisnah.

