Aktivrente ab 2026: Steuerfreie Zusatzverdienste für Arbeitnehmer im Ruhestand

Ab dem Jahr 2026 können Arbeitnehmer im Ruhestand steuerfrei hinzuverdienen. Mit der neuen Aktivrente schafft der Gesetzgeber einen finanziellen Anreiz für Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten. Bis zu 2.000 € monatlich können künftig steuerfrei verdient werden – unabhängig davon, ob die Tätigkeit im bisherigen oder in einem neuen Job ausgeübt wird.

Steuerfreie Aktivrente  Weiterarbeiten im Alter wird attraktiver

Bis zu 24.000 € jährlich steuerfrei ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung im bisherigen Beruf fortgesetzt oder eine neue Tätigkeit aufgenommen wird.
Damit können jährlich bis zu 24.000 € steuerfrei erzielt werden.

Ein zusätzlicher Vorteil: Der steuerfreie Arbeitslohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – er beeinflusst somit nicht den Steuersatz anderer Einkünfte.

Anwendung in Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die Steuerbefreiung gilt sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch bei der Einkommensteuerveranlagung.
Wird die Steuerklasse VI angewendet, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerfreistellung nicht bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt wurde. Diese Erklärung ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen und entsprechend zu dokumentieren.

 

Begünstigte Personengruppen und Ausschlüsse

Geltung auch bei Übergangsaltersgrenzen

Die Neuregelung bezieht die Übergangsaltersgrenzen der Jahrgänge 1947 bis 1963 mit ein. Damit profitieren alle Personen, die in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, von der neuen steuerlichen Begünstigung.

Beitragsabhängigkeit und Ausschlüsse

Begünstigt sind ausschließlich Einkünfte aus aktiver nichtselbstständiger Arbeit, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt.
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente oder Versorgungsbezüge bezogen werden.
Nicht begünstigt sind hingegen:

  • Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
  • beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Tätigkeiten ohne Beitragspflicht zur Rentenversicherung

Die steuerfreie Aktivrente ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig anpassen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit der Einführung der Aktivrente will der Gesetzgeber den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Berufsleben steuerlich fördern.
Für Arbeitgeber entstehen dadurch neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten.
Für Arbeitnehmer wiederum ist die Reform ein finanzieller Anreiz, auch über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben.

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