Aktivrente – Steuerfreie Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Aktivrente sieht eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer vor, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin beschäftigt sind. Durch die Steuerbefreiung von Arbeitsentgelt sollen Anreize geschaffen werden, auch im Rentenalter erwerbstätig zu bleiben und gleich-zeitig die Sozialkassen zu stärken.

Grundlagen und Begünstigung der Aktivrente

Was ist die Aktivrente

Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 € monatlich vor. Begünstigt werden Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wer ist begünstigt und wer ausgeschlossen

Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Nicht begünstigt sind Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamte. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben ist.

Altersgrenze und erfasste Personengruppen

Die Steuerfreiheit ist auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen – überschritten haben. Andere Rentenarten sind nicht erfasst.

 

Anwendung, Sozialversicherung und Beispiele

Automatische Anwendung der Aktivrente

Die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch angewendet, sofern der Rentner weiterhin arbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen

Die Sozialversicherungspflicht entfällt nicht. Rentner müssen weiterhin verminderte Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie volle Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Diese Beiträge werden wie bisher im Rahmen der Entgeltabrechnung einbehalten.

Vereinfachte Rechenbeispiele zur Aktivrente

Ein Gehaltsempfänger mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000,00 € erhält davon 2.000,00 € steuerfrei im Rahmen der Aktivrente. Die monatlichen Sozialversicherungsabzüge betragen ca. 320,00 €, sodass sich ein Netto von rund 2.680,00 € ergibt. Das Vergleichsnetto ohne Aktivrente läge bei ca. 2.000,00 € monatlich.
Im Übergangsbereich ergibt sich bei einem monatlichen Gehalt von 1.800,00 €, das vollständig steuerfrei ist, ein Sozialversicherungsabzug von ca. 185,00 €. Daraus resultiert ein Netto von etwa 1.615,00 €, während das Vergleichsnetto ohne Aktivrente bei ca. 1.300,00 € monatlich liegt.

Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums

Als Orientierungshilfe für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Lohnabrechnung hat das Bundesfinanzministerium am 6. Februar 2026 einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) zur Aktivrente veröffentlicht.

 

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