Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 treten erweiterte Hinweispflichten für Arbeitgeber nach § 2a SchwarzArbG sowie neue Sofortmeldepflichten in Kraft. Die Änderungen sind Teil der Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und bringen neue Anforderungen für betroffene Branchen und Arbeitgeber mit sich.
Neue Prüfpraxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ab 2026
Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Damit wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) grundlegend neu ausgerichtet. Ziel ist eine effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und damit zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten.
Aufgaben und Rolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Spezialeinheit des Zolls und fungiert als Ermittlungs- und Prüfbehörde. Sie ist insbesondere für die Kontrolle der Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Pflichten zuständig und nimmt im Rahmen der neuen Prüfpraxis eine verstärkte Kontrollfunktion wahr.
Erweiterte Sofortmelde- und Hinweispflichten für Arbeitgeber
Ausweitung und Wegfall der Sofortmeldepflichten
Mit dem neuen Gesetz wird die Sofortmeldepflicht auf das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie auf plattformbasierte Lieferdienste ausgeweitet. Gleichzeitig entfällt die Sofortmeldepflicht für die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk. Arbeitgeber der betroffenen Branchen müssen ihre Meldeprozesse entsprechend anpassen.
Schriftliche Hinweispflichten und Dokumentation
Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, Beschäftigte schriftlich auf die Pflicht zur Mitführung eines gültigen Ausweises hinzuweisen. Der entsprechende Nachweis ist in den Entgeltunterlagen aufzubewahren. Diese erweiterten Hinweispflichten nach § 2a SchwarzArbG sind Bestandteil der verschärften Dokumentationsanforderungen.
Weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung
Welche weiteren Änderungen sich aus der neuen Rechtslage ergeben, haben wir für Sie übersichtlich zusammengefasst. Weitere Details finden Sie in unserem Flyer zur Schwarzarbeitsbekämpfung.

