Der europäische Emissionshandel wird ausgeweitet: Mit dem EU-ETS 2 sollen künftig auch die Bereiche Gebäude und Verkehr erfasst werden. Der Start der Regelphase wurde jedoch verschoben.
ETS 2 startet erst 2028
Regelphase verschoben – Berichtspflicht verlängert
Die EU hat sich im November 2025 darauf verständigt, den Beginn der Abgabepflicht im ETS 2 um ein Jahr zu verschieben. Damit startet die Regelphase nun erst zum 1. Januar 2028. Die Berichtsphase wird entsprechend bis einschließlich 2027 verlängert.
Parallele Pflichten bis 2027 beachten
Für Unternehmen bedeutet dies: Im Zeitraum 2024 bis nun 2027 laufen die Berichtspflichten nach dem nationalen Emissionshandelssystem nach BEHG und dem EU-ETS 2 parallel.
Berichtspflicht folgt der Energiesteuerschuld
Anknüpfungspunkt ist das Energiesteuerrecht
Ein zentraler Punkt bleibt: Die Pflichten im nationalen Emissionshandel und im neuen TEHG, das den ETS 2 in nationales Recht umsetzen soll, knüpfen im Wesentlichen an das Energiesteuerrecht an.
Energiesteuerschuldner im Fokus
Verantwortlicher im Sinne des BEHG und TEHG ist regelmäßig derjenige, der als Energiesteuerschuldner gilt – auch bei anschließenden Steuerbefreiungen.
Damit gilt: Wer Energiesteuerschuldner ist, muss regelmäßig auch emissionshandelsrechtliche Berichtspflichten nach BEHG und TEHG erfüllen.
Wechselwirkungen zu energiesteuerlichen Fristen
Vier Schlüsselfristen im Jahr 2026
Die Praxis wird 2026 insbesondere durch vier Fristen geprägt, die Energiesteuer und Emissionshandel miteinander verzahnen:
30.04. – Emissionsbericht nach TEHG (ab 2025 mit Verifizierung)
Hinweis: Nach aktuellen Abstimmungen zwischen der DEHSt und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wird aufgrund der erstmaligen Verifizierung eine Abgabe bis 31. Mai 2026 wohl nicht beanstandet.
31.05. – Energiesteuer-Jahresanmeldung (bei jährlicher Anmeldung)
31.07. – Brennstoffemissionsbericht nach BEHG (nEHS)
30.09. – Abgabe der Emissionszertifikate (nEHS) entsprechend der Vorjahresemissionen
Datenabstimmung wird zur Pflichtaufgabe
Da die zugrundeliegenden Daten vielfach aufeinander abgestimmt sein sollten, wird es praktisch erforderlich, die energiesteuerlichen Daten für 2025 bereits bis zum 30. April 2026 final zu sammeln.
Fazit: Fristenmanagement wird zum Compliance-Thema
Auch wenn der ETS 2 später startet, bleiben die Berichtspflichten im nationalen Emissionshandel und Energiesteuerrecht bestehen und eng verzahnt. Unternehmen sollten frühzeitig sicherstellen, dass Mengenmeldungen, Steueranmeldungen und Zertifikatsabgaben konsistent aufeinander abgestimmt sind.
Stand Februar 2026

