Anwendungsbereich der Strompreiskompensation wird erweitert

Die EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) wurden Ende 2025 grundlegend überarbeitet. In diesem Zuge wird die Entlastung energie- und stromintensiver Unternehmen von indirekten CO₂-Kosten ausgeweitet. Ab dem Abrechnungsjahr 2026 ergeben sich insbesondere Änderungen beim Kreis der begünstigten Branchen sowie bei der Höhe der möglichen Kompensation.
Künftig sollen neben den bislang erfassten klassischen energieintensiven Industriebranchen auch weitere Branchen anspruchsberechtigt sein. Zu den neu aufgenommenen Bereichen zählen beispielsweise die Batterieproduktion, die Herstellung von Kunststoffen, Chemiefasern sowie Teile der Glas- und Keramikindustrie. Auch Branchen wie die Düngemittel- und Grundstoffproduktion können künftig in den Anwendungsbereich fallen.
Darüber hinaus wird die Beihilfeintensität erhöht. Für bereits bisher begünstigte Sektoren steigt die maximale Kompensation der indirekten CO₂-Kosten im Strompreis auf bis zu 80 %. Gleichzeitig werden ab 2026 aktualisierte Berechnungsparameter und neue CO₂-Emissionsfaktoren eingeführt, die sich unmittelbar auf die Höhe der individuellen Entlastungsbeträge auswirken können.
Deutschland muss zur Umsetzung der EU-Leitlinien die nationale Förderrichtlinie an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Die Umsetzung hat spätestens bis zum 30. Juni 2026 zu erfolgen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie künftig erstmals anspruchsberechtigt sind oder sich ihre Fördermöglichkeiten erweitern, und sich rechtzeitig auf die mit dem Antragsverfahren verbunden Nachweis- und Dokumentationsanforderungen vorbereiten.

 

Stand Februar 2026

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