Als Beitrag zur Förderung des Markthochlaufs für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb stellt der Freistaat Bayern 35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll Mehrausgaben bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb reduzieren und ergänzt die bisherigen Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Kauf und das Leasing von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen. Förderfähig sind Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen (N1, N2 u. N3), somit auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Es werden sowohl Wasserstoffverbrenner- als auch Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.
Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen. Die Förderquote beträgt 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem entsprechenden Fahrzeug mit Dieselantrieb der höchsten geltenden Schadstoffklasse. Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gibt es Höchstfördersummen pro Fahrzeug.
Wer wird gefördert?
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Förderaufruf und Projektträger
Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Die konkrete Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ als Projektträger. Ein erster Aufruf ist kurzfristig für Anfang 2026 geplant.
Planen Sie die Dekarbonisierung Ihrer Nutzfahrzeugflotte und haben Sie Interesse an einer Förderung? Wir beraten Sie gerne!
Stand Februar 2026

