Neues bayerisches Förderprogramm für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge

Als Beitrag zur Förderung des Markthochlaufs für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb stellt der Freistaat Bayern 35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll Mehrausgaben bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb reduzieren und ergänzt die bisherigen Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Kauf und das Leasing von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen. Förderfähig sind Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen (N1, N2 u. N3), somit auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. Es werden sowohl Wasserstoffverbrenner- als auch Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.
Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20.000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen. Die Förderquote beträgt 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem entsprechenden Fahrzeug mit Dieselantrieb der höchsten geltenden Schadstoffklasse. Für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gibt es Höchstfördersummen pro Fahrzeug.

 

Wer wird gefördert?

Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

 

Förderaufruf und Projektträger

Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Die konkrete Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ als Projektträger. Ein erster Aufruf ist kurzfristig für Anfang 2026 geplant.

Planen Sie die Dekarbonisierung Ihrer Nutzfahrzeugflotte und haben Sie Interesse an einer Förderung? Wir beraten Sie gerne!

 

Stand Februar 2026

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Gruppenfoto vom Wirtschaftsjunioren Frühstück bei der MTG Wirtschaftskanzlei in Kelheim mit Antje Ubben, Rechtsanwältin und Partnerin der MTG und Regina Schels, Steuerberaterin und Associate Partnerin der MTG Wirtschaftskanzlei, sowie Manuel Lorenz der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Thomas Wallner von Wallnermarketing, Franz Pietruska von Fotografie Pietruska, Annika Brunner von Sanitätshaus KEHvita, Michael Singer von B+Z Gruppe, Stefanie Zizlsperger von Z-Fenster-Technik KG
März 12 2026

Wirtschaftsjunioren-Frühstück in der Kanzlei Kelheim

Netzwerk, Austausch und neue Perspektiven beim Format „Auf einen Kaffee zu…“ der...
März 10 2026

Der Wassercent in Bayern kommt – Neue Abgabe auf Grundwasserentnahmen ab Juli 2026

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) führt Bayern erstmals ein...
März 10 2026

EuGH stärkt Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften – Chance auch für interkommunale Kooperationen

Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof wichtige...
März 10 2026

Endlich Klarheit bei Bildungsleistungen der öffentlichen Hand? Neue BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 21 und § 4 Nr. 22 UStG

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die...
März 10 2026

Steuerliche Erfassung von juristischen Personen öffentlichen Rechts: Neue Fragebögen und Hinweise der Finanzverwaltung

Mit Schreiben vom 23. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen neue Vordruckmuster für...
März 10 2026

Jetzt aber wirklich (?) – § 2b UStG kommt zum Jahreswechsel wohl verbindlich für alle. Warum noch unvorbereitete Kommunen jetzt in die Gänge kommen sollten!

Seit der Einführung des § 2b UStG im Jahr 2016 (!) existiert für juristische Personen des...
März 10 2026

Grenzen des Vorsteuerabzugs bei defizitären Tätigkeiten – BMF positioniert sich zu den Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstmals umfassend...
Gruppenfoto der MTG Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf der Skipiste in Saalbach Hinterglemm bei der Kanzleiskifahrt 2026 der MTG Wirtschaftskanzlei
März 04 2026

Kanzleiskifahrt 2026: Teamgeist der MTG auf und neben der Piste

Auch in diesem Jahr hieß es für eine Gruppe von 19 MTG'lern: Raus aus dem Kanzleialltag, rein ins...
März 02 2026

Anwendungsbereich der Strompreiskompensation wird erweitert

Die EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation (SPK) wurden Ende 2025 grundlegend überarbeitet. In...
März 02 2026

Neues BAFA-Merkblatt für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Merkblatt „Antragstellung, technische Anforderungen und...