Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) nach einem zweijährigen Stopp Ende November 2025 wieder aufgelegt. Erstmals gestartet war das Förderprogramm 2011 und sah Zuschüsse für Kommunen und weitere Akteure vor. Ende 2023 wurde das Förderprogramm aufgrund mangelnder Finanzmittel gestoppt. Seit dem 26. November 2025 ist das Förderprogramm nun wieder verfügbar.
Ziel des Förderprogramms ist es, umfassende Maßnahmen im Quartier anzustoßen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. Die geförderten Quartierskonzepte verfolgen einen integrierten Ansatz: Neben einer energetischen Analyse des Quartiers zeigen sie auf, welche städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, naturschutzfachlichen, wohnungswirtschaftlichen, demografischen und sozialen Aspekte bei der Umsetzung der energetischen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Wichtige Fakten zur Wiedereinführung
- Die Antragsstellung ist ab dem 26. November 2025 bei der KfW möglich.
- Vorgesehen ist ein Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben, finanzschwache Kommunen, die eine Haushaltsnotlage nachweisen können, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Ausgaben.
- Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: A. Integriertes Quartierskonzept (Höchstbetrag 200.000 Euro) und B. Sanierungsmanagement (Höchstbetrag 400.000 Euro je Quartier).
- Förderberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetreibe und kommunale Zweckverbände.
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Fokus: Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung
Das neu aufgelegte KfW-Förderprogramm „KfW 432“ verstehen das Ministerium und die KfW als ein integratives Förderprogramm, daher wurde es in manchen Punkten geändert. Es soll unter anderem die Kommunale Wärmeplanung (KWP) künftig sinnvoll mit unterstützen. Das Vorhandensein einer abgeschlossenen Wärmeplanung ist aber keine Fördervoraussetzung. Die Förderung zur energetischen Stadtsanierung kann daher auch beantragt werden, wenn es noch keine KWP gibt.
Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der KfW unter www.kfw.de/432.
Stand Februar 2026

