Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Merkblatt „Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die bisherigen fünf Merkblätter (Module 1 – 4 sowie technische Anforderungen) wurden vom BAFA zu einem Merkblatt zusammengefasst. Die alten Merkblätter wurde von der Seite des BAFA entfernt. Dieses neue Merkblatt konkretisiert nun die Anforderungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1) hinsichtlich Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis. Das Ziel des Förderprogramms ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten, indem es Investitionen in die Wärmenetzinfrastruktur in Deutschland anreizt. Detailliert werden im Merkblatt der Umgang mit dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn, Zwischennachweisen und Aufstockungen erläutert.
Praxishinweis
Wichtig: Das neue Merkblatt gilt für alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2026 im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestellt werden. Aufgrund komplexerer Anforderungen an Projektsteuerung und Dokumentation steigt der Beratungsbedarf.
Stand Februar 2026

