Die Bundesregierung hat 2026 ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge eingeführt. Privatpersonen können für den Kauf oder das Leasing eines förderfähigen E-Autos einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro erhalten. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital. Nachfolgend erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und wie das Antragsverfahren funktioniert.
Wer kann die neue E-Auto-Förderung beantragen?
Die neue staatliche Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ab dem 1. Januar 2026 ein vollelektrisches Fahrzeug oder einen förderfähigen Plug-in-Hybrid neu zugelassen haben oder zulassen werden. Neben dem Fahrzeugtyp spielen auch die persönlichen Einkommensverhältnisse eine wichtige Rolle.
Förderhöhe und Einkommensgrenzen
Die maximale Förderung beträgt bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die konkrete Zuschusshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter Fahrzeugart, Haushaltsnettoeinkommen und Familiengröße.
Förderberechtigt sind Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden können.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neufahrzeugen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein vollelektrisches Fahrzeug oder einen förderfähigen Plug-in-Hybrid handelt. Bei Plug-in-Hybriden müssen zusätzlich bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden.
Vor einer Anschaffung empfiehlt es sich daher, die Förderfähigkeit des gewünschten Fahrzeugs frühzeitig zu prüfen.
So funktioniert die digitale Antragstellung
Das Antragsverfahren wurde vollständig digitalisiert und soll den Förderprozess deutlich vereinfachen. Sämtliche Unterlagen können online eingereicht werden, wodurch eine schnelle Bearbeitung ermöglicht wird.
BundID als Voraussetzung für den Förderantrag
Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland. Für den Zugang wird eine sogenannte BundID benötigt. Dabei handelt es sich um den zentralen Identitätsnachweis für staatliche Online-Dienste.
Die BundID kann entweder mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden. Dadurch wird eine sichere digitale Identifikation gewährleistet.
Diese Unterlagen müssen eingereicht werden
Für die Beantragung der Förderung sind nur wenige Dokumente erforderlich. In der Regel müssen die aktuellen Einkommensteuerbescheide hochgeladen werden. Familien mit Kindern benötigen zusätzlich einen aktuellen Kindergeldnachweis.
Wer einen Plug-in-Hybrid fördert lassen möchte, muss außerdem die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs einreichen. Weitere Fahrzeugdaten werden über eine digitale Schnittstelle direkt mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgeglichen, wodurch viele Angaben automatisiert geprüft werden können.
Die Bundesregierung hat für das Förderprogramm insgesamt drei Milliarden Euro bereitgestellt. Nach aktuellen Planungen sollen die Mittel für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen. Da Förderprogramme erfahrungsgemäß stark nachgefragt werden, kann eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll sein.
Für Fragen zu steuerlichen Auswirkungen von Fahrzeuganschaffungen, Elektromobilität oder Fördermöglichkeiten unterstützen Sie die Experten der MTG Wirtschaftskanzlei gerne. Weitere Informationen finden Sie auch in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

