Phishing, Auslandskonten, Erbschaftsteuer und aktuelle BFH-Urteile

Die aktuelle steuerliche Rechtsprechung und neue Hinweise der Finanzverwaltung betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. In diesem Überblick erfahren Sie, wie Sie Phishing-Angriffe erkennen, welche Auswirkungen der internationale Finanzkonten-Informationsaustausch hat und welche aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) für Steuerzahler relevant sind. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie mit kompetenter Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung an den Standorten Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Aktuelle Hinweise der Finanzverwaltung für Steuerzahler

Die Finanzverwaltung informiert regelmäßig über neue Betrugsmaschen und gesetzliche Entwicklungen. Wer frühzeitig informiert ist, kann finanzielle Schäden vermeiden und steuerliche Risiken rechtzeitig erkennen.

Vorsicht vor Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor bundesweit versendeten Phishing-E-Mails mit dem Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“. Die Nachrichten enthalten häufig PDF-Anhänge und wirken durch vermeintliche Absender von Landesministerien besonders glaubwürdig.

Tatsächlich werden Betriebsprüfungsanordnungen ausschließlich durch das zuständige Finanzamt versendet. In Bayern erfolgt die Zustellung entweder über das sichere ELSTER-Postfach oder per Post. Eine echte Prüfungsanordnung enthält stets den Namen des Unternehmens oder der betroffenen Person, die Anschrift, die geprüften Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie den Namen der zuständigen Betriebsprüferin oder des Betriebsprüfers.

Öffnen Sie bei Unsicherheiten keine Anhänge und klicken Sie keinesfalls auf enthaltene Links. Die Finanzverwaltung fordert sensible Daten wie Steuernummern, Bankverbindungen oder Zugangsdaten niemals per E-Mail an.

Finanzkonten-Informationsaustausch wird weiter ausgebaut

Der internationale Austausch von Finanzkontendaten nimmt weiter zu. Nach der aktuellen Staatenaustauschliste 2026 beteiligen sich inzwischen 118 Staaten am automatischen Informationsaustausch nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz.

Neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten nehmen unter anderem die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, die Türkei sowie zahlreiche klassische Finanzzentren wie die Bahamas, die Kaimaninseln, Panama oder die Seychellen teil.

Die Finanzinstitute melden unter anderem:

  • Kontonummer und Kontostand
  • Name und Anschrift des Kontoinhabers
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • steuerlichen Wohnsitz
  • Geburtsdatum

Die Daten werden zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und anschließend elektronisch mit den beteiligten Staaten ausgetauscht.

Wer bislang steuerpflichtige Auslandseinkünfte nicht vollständig erklärt hat, sollte zeitnah steuerlichen Rat einholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine wirksame Selbstanzeige strafrechtliche Folgen vermeiden. Die **MTG Wirtschaftskanzlei** berät Sie hierbei diskret und rechtssicher.

 

Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

Die jüngsten Urteile des Bundesfinanzhofs schaffen Klarheit in wichtigen Bereichen des Steuerrechts und können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.

BFH bestätigt Bewertungszinssatz von 5,5 Prozent

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der gesetzliche Bewertungszinssatz von 5,5 % bei der Ermittlung des Kapitalwerts lebenslanger Renten weiterhin verfassungsgemäß ist.

Im entschiedenen Fall hatte eine Grundstücksübertragung gegen Zahlung einer lebenslangen Geldrente zu einer Auseinandersetzung über die Berechnung der Schenkungsteuer geführt. Die Klägerin hielt den Zinssatz für realitätsfern. Der BFH bestätigte jedoch die bisherige gesetzliche Regelung.

Nach Auffassung des Gerichts dient der Zinssatz dazu, langfristige Schwankungen am Kapitalmarkt auszugleichen und eine einheitliche steuerliche Bewertung sicherzustellen. Für die Praxis bedeutet dies, dass lebenslange Renten weiterhin nach den geltenden Bewertungsregelungen anzusetzen sind.

Erbschaftsteuer kann in Ausnahmefällen erlassen werden

Ein weiteres aktuelles BFH-Urteil betrifft langjährige Erbstreitigkeiten. Grundsätzlich entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tod des Erblassers. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch ein Erlass aus Billigkeitsgründen möglich sein.

Voraussetzung ist insbesondere, dass der rechtmäßige Erbe trotz aller zumutbaren Bemühungen tatsächlich keine wirtschaftliche Bereicherung aus dem Nachlass erlangt hat. Zudem muss nachgewiesen werden, dass alle Möglichkeiten zur Sicherung des Nachlasses und zur Durchsetzung möglicher Ersatzansprüche ausgeschöpft wurden oder diese von vornherein aussichtslos waren.

Das Urteil zeigt, dass komplexe erbschaftsteuerliche Sachverhalte stets individuell geprüft werden sollten. Eine frühzeitige steuerliche und rechtliche Beratung kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Sie haben Fragen zu einer Betriebsprüfung, einer Selbstanzeige, zur Erbschaftsteuer oder zu aktuellen BFH-Urteilen? Die Expertinnen und Experten der MTG Wirtschaftskanzlei unterstützen Sie umfassend in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Steuerberatung sowie zum Bereich Unternehmensberatung.

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