Steuerermäßigung für energetische Sanierung: So profitieren Hausbesitzer steuerlich

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann seit einigen Jahren deutliche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen für den Steuerabzug nun erneut konkretisiert. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt, welche Maßnahmen gefördert werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie Hausbesitzer ihre Sanierung steuerlich optimal gestalten.

Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung für selbst genutzte Immobilien

Absetzbare Kosten und Höhe der Steuerermäßigung

Hausbesitzer, die eine ältere, selbst bewohnte Immobilie (mindestens zehn Jahre alt) sanieren, können die Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von der Einkommensteuer absetzen. Der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre und beträgt:

  • im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im zweiten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im dritten Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 €

Damit lassen sich bis zu 40.000 € der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Objekt muss selbst genutzt werden.
  • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
  • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt und unbar bezahlt werden.
  • Es darf keine zusätzliche Förderung (z. B. KfW-Zuschuss oder Denkmal-AfA) für dieselbe Maßnahme gewährt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt: Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster über die durchgeführten energetischen Maßnahmen ausstellen. Nur mit dieser Bestätigung ist der Steuerabzug zulässig.

Abgrenzung zur KfW-Förderung und individuelle Beratung

Hausbesitzer sollten vor Beginn der Sanierungsarbeiten prüfen, ob sich eine direkte Steuerermäßigung oder eine staatliche Förderung (z. B. KfW-Programm) finanziell stärker lohnt. Beide Varianten sind nicht kombinierbar. Die Entscheidung hängt von der Höhe der Investition, der individuellen Steuerbelastung und dem energetischen Umfang der Maßnahme ab.
➡️ Die MTG Steuerberatung unterstützt Eigentümer bei der Optimierung von Sanierungskosten und prüft, welche Fördervariante die größten steuerlichen Vorteile bringt.

 

Energetisch sanieren und Steuern sparen – mit professioneller Beratung

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen macht Investitionen in den Klimaschutz auch finanziell attraktiv. Wer alle Voraussetzungen erfüllt und die Bescheinigung korrekt einholt, kann mehrere Tausend Euro Steuerersparnis erzielen.

Die MTG Wirtschaftskanzlei berät Sie umfassend zu steuerlichen Vorteilen, Förderprogrammen und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die energetische Sanierung Ihres Eigenheims – an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Titelbild zum Blogbeitrag
Nov. 03 2026

Elektronische Entgeltunterlagen ab 2027: Befreiung, Aufbewahrung und Betriebsprüfung

  Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber ihre ergänzenden Entgeltunterlagen...
Okt. 23 2026

Familienheim steuerfrei erben: Selbstnutzung und Fristen

Kinder können ein von ihren Eltern geerbtes Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen...
Okt. 23 2026

Firmenwagen und Energiepreispauschale: Steuerliche Hinweise

Die Umsatzsteuer bei Firmenwagen im EU-Ausland und die Besteuerung der Energiepreispauschale...
Okt. 23 2026

Firmenwagen: Privatnutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann das Finanzamt eine private Nutzung des Firmenwagens auch...
Okt. 23 2026

Registrierkassenpflicht 2028 und Ist-Besteuerung für Unternehmer

Die geplante Registrierkassenpflicht 2028 und ein aktuelles BFH-Urteil zur Ist-Besteuerung...
Okt. 23 2026

Einkommensteuerreform 2027 und Schulgeld steuerlich absetzen

Die geplante Einkommensteuerreform 2027 sieht mehr Kindergeld und höhere Freibeträge, aber auch...
Okt. 09 2026

GmbH-Unterbeteiligung: BFH klärt steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen

Die steuerliche Behandlung einer GmbH-Unterbeteiligung kann für Gesellschafter und Unternehmen...
Okt. 09 2026

Zinsen auf Umsatzsteuer: BFH bestätigt Nachzahlungszinsen für Unternehmen

Fehler bei der Umsatzsteuer können für Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben...
Okt. 09 2026

Aktuelle Steuernews 2026: Steuerbescheide, Erbschaftsteuer und Betriebseinnahmen

Neue Regelungen und aktuelle Urteile bringen wichtige Änderungen für Steuerzahler, Unternehmen und...
Okt. 09 2026

Homeoffice als Betriebsstätte: 50-%-Regelung gilt auch für Führungskräfte

Kann das Homeoffice eines Arbeitnehmers eine steuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers...