Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) entschieden, dass Arbeitgeber ihre Pflicht zur Gehaltsabrechnung auch durch eine elektronische Bereitstellung im digitalen Mitarbeiterpostfach erfüllen können. Damit wird die gesetzliche Vorgabe aus § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Abrechnung in Textform erfolgen muss, auch bei elektronischer Zustellung gewahrt.

 

Digitale Gehaltsabrechnung: Entscheidung des BAG

Für Unternehmen bedeutet dies eine rechtssichere Möglichkeit, Lohn- und Gehaltsabrechnungen digital und effizient bereitzustellen – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen sind korrekt umgesetzt.

Holschuld des Arbeitnehmers

Nach Auffassung des BAG handelt es sich beim Anspruch auf Gehaltsabrechnung um eine sogenannte Holschuld. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss die Abrechnung lediglich an einer elektronischen Ausgabestelle – beispielsweise dem passwortgeschützten Postfach – zur Verfügung stellen. Ein zusätzlicher Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Abrechnung tatsächlich abgerufen hat, ist nicht erforderlich.

Interessen der Beschäftigten wahren

Gleichzeitig betonte das BAG, dass die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Beschäftigte, die privat keinen Online-Zugang besitzen, dürfen nicht benachteiligt werden. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass ein alternativer Zugang – etwa über betriebliche Geräte oder eine gedruckte Version – möglich ist.

Darüber hinaus verwies das Gericht den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Dieses muss nun prüfen, ob die Einführung und der Betrieb eines digitalen Mitarbeiterpostfachs in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fallen. Arbeitgeber sollten deshalb auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Blick behalten, bevor sie ein digitales System einführen.

 

Fazit: Digitalisierung ja – aber rechtssicher

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Die digitale Gehaltsabrechnung ist zulässig und praxistauglich. Dennoch müssen Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, insbesondere Datenschutz, Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren und gleichzeitig Rechtsrisiken vermeiden.

Die MTG Wirtschaftskanzlei in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg berät Unternehmen umfassend zu Fragen der Arbeits- und Sozialversicherung, zur Gestaltung digitaler Prozesse und zu den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten.

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Juli 03 2026

Die MTG Wirtschaftskanzlei in Lissabon

Ein Rückblick auf das AGN-Europatreffen 2026

Juli 02 2026

Jahressteuergesetz 2026 und § 2b UStG: Signale aus Gesetzgebung und Verwaltung

Das BMF hat einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Was darin...
Juli 02 2026

BFH verschärft Anforderungen an Ergebnisabführungsverträge: Handlungsbedarf für kommunale Konzernstrukturen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. November 2025 (I R 37/22) wichtige Anforderungen an die...
Juli 02 2026

Paradigmenwechsel bei Nutzungsänderungen: Neue BMF-Schreiben eröffnen Chancen für Kommunen und erfordern Anpassungen

Mit zwei Schreiben vom 1. April 2026 hat das BMF wichtige Änderungen in seiner Auffassung zur...
Juni 23 2026

Erbschaftsteuer: Rechtsanwaltskosten bei Teilungsversteigerung steuerlich absetzbar

Wer eine Immobilie oder andere Vermögenswerte gemeinsam mit weiteren Erben erbt, steht häufig vor...
Juni 23 2026

BFH-Urteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Corona-Sonderzahlungen und Dienstreisen im Fokus

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) kennen, da...
Juni 23 2026

Aktuelle BFH-Urteile für Unternehmer: Umsatzsteuerzinsen, Arbeitszimmer und Fahrten zur Betriebsstätte

Unternehmer und Selbständige müssen regelmäßig neue steuerliche Entwicklungen beachten. Aktuelle...
Juni 23 2026

Neue E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss jetzt online beantragen

Die Bundesregierung hat 2026 ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge eingeführt....
Mai 27 2026

Umsatzsteuerliche Organschaft: Neue Verwaltungsauffassung schafft mehr Klarheit bei Innenleistungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Innenleistungen...
Mai 27 2026

BFH-Urteil zur Rückbauverpflichtung und neue BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug

Unternehmen und Vermieter sollten aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht aufmerksam verfolgen. Der...