Bargeldintensive Branchen und die Gastronomie stehen im Fokus aktueller steuerlicher Entwicklungen. Während der Bundesrechnungshof eine deutliche Intensivierung von Kassen-Nachschauen fordert, bringt die Bundesregierung für gastronomische Betriebe eine dauerhafte Umsatzsteuersenkung auf Speisen ab 2026. Die MTG Wirtschaftskanzlei gibt einen Überblick über die Änderungen, deren Hintergründe und die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Unternehmer.
Bargeldbranchen – Mehr Kassen-Nachschauen gefordert
Hintergrund und aktuelle Kritik des Bundesrechnungshofs
In bargeldintensiven Branchen entgehen dem deutschen Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert, dass staatliche Kontrollen zu selten stattfinden, obwohl Betrugsquoten von bis zu 80 % möglich sind. Statt der ursprünglich geplanten Prüfung von 2,4 % aller Betriebe pro Jahr, werden tatsächlich nur etwa 15.000 Kassen-Nachschauen jährlich durchgeführt. Das entspricht statistisch einer Kontrolle nur alle 42 Jahre pro Betrieb – aus Sicht des BRH viel zu selten, um präventive Wirkung zu entfalten.
Eine Kassen-Nachschau erlaubt es dem Finanzamt, unangekündigt und spontan die Kassenaufzeichnungen und -buchungen eines Betriebs zu prüfen. Sie ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung in Bargeldbranchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Friseurbetriebe.
Der BRH fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) auf, mit den Bundesländern klare Ziele für die Häufigkeit und Ausgestaltung der Kontrollen zu vereinbaren, um Steuerausfälle nachhaltig zu reduzieren.
Gastronomie – Dauerhafte Umsatzsteuerentlastung auf Speisen ab 2026
Steuerliche Regelungen und praktische Umsetzung
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in gastronomischen Betrieben dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen – sowohl für den Verzehr vor Ort als auch für Mitnahmegerichte. Für Getränke bleibt es beim Regelsteuersatz von 19 %, mit Ausnahme von Milchmischgetränken mit mindestens 75 % Milchanteil, die weiterhin mit 7 % besteuert werden.
Wichtige Punkte für Unternehmer:
- Kassensysteme: Anpassung der Programmierung bis zum 1. Januar 2026 notwendig
- Anzahlungen: Umsatzsteuer entsteht zum Zeitpunkt der Zahlung, muss aber ggf. bei Leistungserbringung korrigiert werden
- Silvesternacht 2025/2026: Leistungszeitpunkt muss korrekt zugeordnet werden
- Gutscheine: Einzweckgutscheine werden beim Verkauf, Mehrzweckgutscheine erst bei Einlösung besteuert
Diese Entlastung erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung in Kassenführung, Vertragsgestaltung und Buchhaltung. Das angekündigte Anwendungsschreiben des BMF wird für eine rechtssichere Umsetzung entscheidend sein.
Für eine individuelle Beratung zu den Themen Kassen-Nachschau und Umsatzsteuer in der Gastronomie stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung: MTG Wirtschaftskanzlei | Digitale Steuerberatung für effiziente Steuerprozesse oder nehmen Sie direkt Kontakt über unser Kontaktformular oder per Mail an info@mtg-group.de zu uns auf!

