Elektronische Übermittlung von FiBu-Daten an die Rentenversicherung: Arbeitgeberpflichten im Rahmen der euBP

Ab dem 1. Januar 2025 gilt bekanntlich die Pflicht zur elektronischen zur elektronischen Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten (FiBu-Daten) an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Arbeitgeber müssen im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) nicht nur Entgeltabrechnungsdaten, sondern auch relevante Finanzbuchhaltungsdaten digital übermitteln.
Diese Änderung betrifft alle Arbeitgeber – unabhängig von der eingesetzten Lohnsoftware oder Dienstleisterstruktur – und ist ein zentraler Bestandteil der elektronischen Betriebsprüfung (euBP).

Pflichten und Fristen für Arbeitgeber

Übergangsregelung bis Ende 2026

Auf Antrag kann bis 31. Dezember 2026 noch auf die elektronische Übertragung verzichtet werden. Danach ist die digitale Übermittlung verpflichtend und ausnahmslos vorgeschrieben. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um reibungslose Betriebsprüfungen sicherzustellen.

Besondere Anforderungen bei Softwarewechsel

Besondere Beachtung gilt beim Wechsel der Lohnabrechnungssoftware – insbesondere bei Arbeitgebern, die ihre Entgeltabrechnung intern (inhouse) durchführen.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, die für die nächste Betriebsprüfung relevanten Entgeltunterlagen aus dem bisherigen System vor dem Wechsel an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu übermitteln.

Die übermittelten Daten werden dort bis zur nächsten Prüfung gespeichert. Es genügt nicht, ausschließlich auf Archivfunktionen des neuen Systems zu vertrauen. Auch bei einem Wechsel zwischen Steuerberater, Lohnbüro oder Rechenzentrum ist eine ordnungsgemäße Übertragung erforderlich – unabhängig davon, ob die Lohnsoftware identisch bleibt.

Konsequenzen bei fehlerhafter Übermittlung

Fehlerhafte oder unterlassene Datenübertragungen können zu Verzögerungen und Nachforderungen im Rahmen der Betriebsprüfung führen.
Insbesondere wenn Altdaten später nicht mehr verfügbar sind, kann die DRV eine erneute Datenanforderung oder eine nachträgliche Prüfung verlangen. Arbeitgeber riskieren dadurch unnötigen Mehraufwand und Verzögerungen im Prüfungsverfahren.

 

Praxistipps für Arbeitgeber

1. Frühzeitige Planung

Bei Software- oder Dienstleisterwechsel sollte die euBP-Übermittlung fest eingeplant werden, um Fristen und technische Anforderungen einzuhalten.

2. Systemprüfung

Überprüfen Sie, ob die eingesetzte Lohnsoftware systemgeprüft ist und das euBP-Verfahren vollständig unterstützt.

3. Dokumentation sichern

Bewahren Sie Sendeprotokolle und DRV-Quittungen revisionssicher auf. Diese dienen als Nachweis im Rahmen künftiger Betriebsprüfungen.

 

Beratung durch die MTG Wirtschaftskanzlei

Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Arbeitgeber bei der rechtssicheren Umsetzung der euBP-Pflichten und bei Fragen zur elektronischen Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie praxisnah, kompetent und zukunftsorientiert.

Mehr Neuigkeiten der MTG:

Gruppenfoto der Fotografin Rebecca Geyer mit Annika Möhring (Teamleiterin Carida), Katarzyna Gabrysiak (Auszubildende Carida), Alina Olenberg (MTG), Andrea Müller (MTG), Marc Utry (MTG), Tina Rosenhammer (Vorstand Caritas Kelheim), Jessica Semmler (Auszubildende Carida)
Dez. 09 2025

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Ausbildungsprojekt Carida

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat 500 Euro an die Caritas Kelheim gespendet, um das...
Dez. 03 2025

MTG auf Messen 2025 – Ausbildung und Karriere hautnah erleben

Auch im Jahr 2025 war das Messeteam der MTG Wirtschaftskanzlei wieder aktiv, um junge Talente,...
Nov. 27 2025

Ferienwohnung und Mietwohnungsneubau: Verluste und Sonderabschreibung richtig nutzen

Vermieter von Ferienwohnungen und Investoren in Mietwohnungsneubau stehen häufig vor der Frage, ob...
Nov. 27 2025

Fahrtkosten von Leiharbeitnehmern: Entfernungspauschale oder Reisekosten?

Leiharbeitnehmer sind steuerlich häufig anders zu behandeln als fest im Betrieb angestellte...
Nov. 27 2025

Gewerbesteuerbefreiung für berufsbildende Einrichtungen: Aktuelle BFH-Entscheidung zur Tätigkeit von Dozenten

Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert über die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Befreiung...
Nov. 27 2025

Aktuelle steuerliche Entwicklungen: Wirtschafts-Identifikationsnummer, Phishing-Warnungen und wichtige BFH-Urteile

Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert über zentrale steuerliche Neuerungen für Unternehmen und...
Nov. 26 2025

Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Neue Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen

Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge deutlich ausgeweitet und schafft...
Nov. 18 2025

MTG Wirtschaftskanzlei beim AGN World-Meeting in München – KI, internationale Zusammenarbeit und zukunftsorientierte Mandantenberatung

München war in diesem Jahr Gastgeber des AGN World-Meetings, dem internationalen Branchentreffen...
Nov. 11 2025

Sachbezugsfreigrenze bei Firmenfitness: Zahl der registrierten Mitarbeitenden ist entscheidend

Das Finanzgericht Niedersachsen (Urteil vom 17. April 2024, Az. 3 K 10/24) hat klargestellt: Für...
Nov. 11 2025

Aktivrente ab 2026: Steuerfreie Zusatzverdienste für Arbeitnehmer im Ruhestand

Ab dem Jahr 2026 können Arbeitnehmer im Ruhestand steuerfrei hinzuverdienen. Mit der neuen...