Elektronischer Datenaustausch für private Kranken und Pflegeversicherung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt der Datenaustausch für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch. Das bisherige Papierbescheinigungsverfahren wird durch ein digitales Übermittlungsverfahren ersetzt, das Arbeitgeber im Rahmen des ELStAM-Verfahrens betrifft.

Neues elektronisches Meldeverfahren für PKV und Pflegeversicherung

Ablösung des Papierbescheinigungsverfahrens

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 ist das bisherige Papierbescheinigungsverfahren für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abgeschafft worden. Die relevanten Beitragsdaten werden nun ausschließlich elektronisch übermittelt.

Elektronische Datenübermittlung an das BZSt

Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden von den Versicherungsunternehmen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Das BZSt stellt diese Daten den Arbeitgebern im Rahmen der Datenübermittlung des ELStAM-Verfahrens zur Verfügung.

 

Übergangsregelung für die Jahre 2026 und 2027

Berücksichtigung von Papierbescheinigungen in Ausnahmefällen

In den Jahren 2026 und 2027 dürfen Papierbescheinigungen in besonderen Fällen weiterhin berücksichtigt werden. Diese Übergangsregelung dient der praktischen Umsetzung des neuen elektronischen Datenaustauschverfahrens.

Bedeutung für Arbeitgeber und Entgeltabrechnung

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die elektronisch übermittelten PKV- und Pflegeversicherungsdaten korrekt in der Entgeltabrechnung verarbeitet werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob im Einzelfall noch eine zulässige Papierbescheinigung vorliegt.

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