Steuerlicher Querverbund wird klimaneutral weiterentwickelt – finales BMF-Schreiben ist da

Am 10. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein lang erwartetes Anwendungsschreiben zur Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes veröffentlicht. Damit wird ein modernes, klimafreundliches Gestaltungskonzept ermöglicht, das über die bisherige Beschränkung auf Blockheizkraftwerke (BHKW) hinausgeht und neue Planungs- und Finanzierungsoptionen für kommunale Versorgungsbetriebe und Schwimmbäder schafft.

Hintergrund

Neue Kriterien für die Zusammenfassung von BgA

Das BMF-Schreiben konkretisiert, unter welchen weiteren Voraussetzungen (neben der herkömmlichen Variante über ein Blockheizkraftwerk) nicht gleichartige Betriebe gewerblicher Art (BgA) – z. B. ein kommunaler Schwimmbad-BgA und ein Energie- oder Versorgungs-BgA – zu einem einheitlichen BgA zusammengestellt werden können und damit steuerliche Gewinne aus den Versorgungssparten mit Defiziten aus dem Bäderbereich verrechnet werden können.

Technisch wirtschaftliche Verflechtung neu definiert

Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Zusammenfassungen ist das Vorliegen einer sogenannten „engen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht“. Da es sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und das BMF bislang nur bei BHKW-Strukturen explizit über ein Anwendungsschreiben praxisnahe Kriterien hierzu aufgestellt hatte, vergrößert das nun vorliegende Anwendungsschreiben den praktischen Anwendungsbereich derartiger Zusammenfassung deutlich.

 

Anerkannte Alternativen zur BHKW-Verflechtung

Klimafreundliche Technologien als neue Grundlage

Die Finanzverwaltung erkennt nun ausdrücklich folgende klimafreundliche Technologien als mögliche Grundlage für die technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht an:

  • Wärmepumpen eines Netzbetriebs-BgA mit mindestens 50 kW elektrischer Leistung und einer Wärmedeckung von mind. einem Drittel des rechnerischen Wärmebedarfs des Bades, verbunden mit steuerlich relevanten Zugriffs- bzw. Lastmanagementrechten.
  • Hybride Photovoltaikanlagen eines Energieversorgungs-BgA mit mindestens 50 kW Leistung und einer Mindestabdeckung von 10 % des Wärmebedarfs des Bades; die Anlage muss dem Energieversorgungs-BgA zugeordnet sein.
  • Fernwärmenetze eines Fernwärmeversorgungs-BgA mit einer Mindestversorgung von 80 % des Wärmebedarfs des Bades und einem Beckenwasservolumen von mindestens 750 m³, verbunden mit steuerlich relevanten Zugriffs- bzw. Lastmanagementrechten.

Kein Wirtschaftlichkeitsgutachten mehr erforderlich

Damit wird erstmals der Einsatz erneuerbarer, klimafreundlicher Technologien als Grundlage für einen steuerlichen Querverbund ausdrücklich zugelassen – und zwar ohne den bislang oft nötigen Nachweis von Wirtschaftlichkeitsgutachten.

 

Bedeutung für kommunale Betreiber

Planungssicherheit für Stadtwerke und Bäder

Für kommunale Schwimmbäder, Stadtwerke und Versorgungsbetriebe schafft das BMF-Schreiben endlich Planungssicherheit: Neubau- und Sanierungsprojekte mit klimafreundlicher Energieversorgung können nun steuerlich konsistent in einen Querverbund eingebracht werden, wodurch defizitäre Bäderverluste mit Gewinnen aus Versorgungsbetrieben verrechnet werden können.

Einzelfallprüfung bleibt entscheidend

Gleichwohl bleibt die Prüfung im Einzelfall wichtig, insb. bei der Abgrenzung technischer Anforderungen, der Zuweisung von Zugriffsrechten und der Dokumentation der Verflechtung.

 

Praxishinweis

Verbindliche Auskunft zur Absicherung empfohlen

Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung der steuerlichen Zulässigkeit von Zusammenfassungen wird in der Praxis stets die Absicherung über eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung empfohlen, bevor Projektschritte final beschlossen werden. Gerade in neuen Technologie-Modellen hilft dies, steuerliche Risiken zu minimieren.

Unterstützung bei Umsetzung und Strukturierung

Wir konnten bereits erste Querverbund-Strukturen auf Grundlage des neuen BMF-Schreibens erfolgreich umsetzen und durch verbindliche Auskünfte absichern und unterstützen Sie gerne bei anstehenden Investitionsentscheidungen oder Umstrukturierungen, bei denen der Querverbund relevant ist.

 

Stand Februar 2026

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