Die Einkommensteuer 2026 bringt zahlreiche Neuerungen für Arbeitnehmer, Rentner und Familien. Von der Steuererklärung per App über Regelungen zur Schwarzarbeit im Privathaushalt bis hin zu Kinderbetreuungskosten, digitalen Steuerbescheiden und der E Auto Förderung: Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie mit fundierter Steuerberatung und Rechtsberatung in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.
Steuererklärung 2026 per App und digitale Steuerbescheide
Ab dem 1. Juli 2026 startet bundesweit die neue Funktion „Steuererklärung per App“. Zudem verschiebt sich die verpflichtende digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden auf das Jahr 2027. Steuerpflichtige sollten die Neuerungen frühzeitig einordnen und ihre Optionen prüfen.
Einkommensteuererklärung per MeinELSTER App ab Juli 2026
Bereits ab dem 31. März 2026 können sich geeignete Steuerpflichtige in der App „MeinELSTER+“ für die neue Funktion freischalten lassen. Ab 1. Juli 2026 steht die App zunächst ledigen, kinderlosen Arbeitnehmern sowie Beziehern von Alterseinkünften zur Verfügung.
Die Finanzverwaltung stellt eine vorausgefüllte Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 bereit. Auf Basis der bereits vorliegenden Daten erhalten Nutzer eine Vorschau auf den Steuerbescheid. Bei Zustimmung kann die Erklärung mit einem Klick per Smartphone übermittelt werden. Änderungen sind vor dem Versand weiterhin möglich. Der Anwenderkreis soll künftig erweitert werden.
Gerade bei komplexeren Sachverhalten – etwa bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen – empfiehlt sich jedoch weiterhin eine individuelle Steuerberatung durch die MTG Wirtschaftskanzlei.
Digitale Steuerbescheide ab 2027 – Widerspruch bis Ende 2026 möglich
Die vollständige Umstellung auf elektronische Steuerbescheide wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben. Im Jahr 2026 erhalten Steuerzahler ihre Bescheide weiterhin in Papierform, sofern sie nicht aktiv in die digitale Bekanntgabe eingewilligt haben.
Wer auch ab 2027 keine elektronische Übermittlung wünscht, kann sein Widerspruchsrecht noch bis Ende 2026 ausüben. Im Rahmen unserer Steuerberatung prüfen wir für Sie, welche Form der Bekanntgabe für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Steuerliche Gestaltung bei Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und E Mobilität
Neben der Digitalisierung stehen auch klassische Themen wie Schwarzarbeit, Kinderbetreuungskosten und staatliche Förderprogramme im Fokus. Hier bestehen erhebliche steuerliche Chancen – aber auch Risiken.
Schwarzarbeit im Privathaushalt vermeiden – Minijob korrekt anmelden
Rund 4,4 Millionen Privathaushalte beschäftigen Haushaltshilfen, jedoch ist nur ein Bruchteil ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale gemeldet. Viele Auftraggeber gehen irrtümlich von steuerfreier Nachbarschaftshilfe aus. Bei regelmäßiger, entgeltlicher Tätigkeit liegt jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Die Abgaben für angemeldete Minijobber betragen regelmäßig lediglich 14,62 Prozent des Arbeitslohns. Gleichzeitig können 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Steuerersparnis übersteigt häufig die Abgaben.
Ein weiterer Vorteil: Bei einem Arbeitsunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das reduziert Ihr Haftungsrisiko erheblich. Unsere Experten für Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung.
Kinderbetreuungskosten und Sonderausgabenabzug
Kinderbetreuungskosten für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder Babysitter sind zu 80 Prozent, maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben abzugsfähig. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Haushaltszugehörigkeit eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung darstellt. Leben Eltern getrennt und gehört das Kind ausschließlich zum Haushalt eines Elternteils, kann nur dieser den Sonderausgabenabzug geltend machen – selbst wenn der andere Elternteil die Kosten trägt.
Gerade bei Trennung oder Scheidung empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Gestaltung, um Nachteile zu vermeiden.
E Auto Förderung 2026 – Kaufprämien bis zu 6.000 Euro
Zur Förderung der Elektromobilität gewährt die Bundesregierung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 neue Kaufprämien. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp sind zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro brutto pro Haushalt und erhöht sich pro Kind um 5.000 Euro (bis zu zwei Kinder).
Neue E Autos werden mit mindestens 3.000 Euro gefördert, Plug in Hybrid Fahrzeuge unter bestimmten CO2 Voraussetzungen mit mindestens 1.500 Euro. Die Antragstellung soll über eine Online Plattform erfolgen. Entscheidend für die soziale Staffelung ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens und bei der optimalen steuerlichen Einbindung in Ihre private oder betriebliche Finanzplanung – auch im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfung für Unternehmen.
Als MTG Wirtschaftskanzlei stehen wir Ihnen mit ganzheitlicher Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg zur Seite. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie sicher durch das Steuerjahr 2026.

